Geblitzt: Möser, Möser, Lostau, BAB 2, km 81,2, Ri. Hannover- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle in Magdeburg macht Ihnen einen Geschwindigkeitsverstoß zum Vorwurf und zwar ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h? Dann lohnt es sich, den Vorgang durch einen erfahrenen Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn überdurchschnittlich viele Verfahren werden nach einem Einspruch eingestellt. Grund sind fast immer Fehler des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dieses sendet Laserimpulse aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Fahrzeuge im Messbereich reflektieren diese und senden sie zu dem Messgerät zurück. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der für diese Strecke benötigten Fahrzeit und dann kann mit Hilfe einer Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit ermittelt werden.

Aber die Messstrecke führt mit ihrer Überlänge, üblich sind 50 Meter,  zu einer Auffächerung der ausgestrahlten Signale. Natürlich werden dadurch auch die Rückstrahlsignale verzerrt und die Messdaten verfälscht. Dies geschieht so häufig und massiv, dass schon allein aus diesem Grund etwa jede zweite Messung falsch ist. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, hat dieser Blitzertyp Probleme bei der Zuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Der Messsensor muss unbedingt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Jedoch geschieht der Geräteaufbau diesbezüglich nicht immer genau genug. In diesen Fällen führen schon kleinste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Ist die Geräteeichung abgelaufen, ist die gesamte Messreihe unverwertbar. Der Hersteller fordert eine Schulung des Messpersonals vor dem ersten Einsatz. Findet sich kein entsprechender Nachweis in der Akte, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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