Geblitzt: Ortkrug, L 072, Abs.140, km 1,444, in Ri. Schwerin- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Ihnen wird ein Geschwindigkeitsverstoß innerorts vorgeworfen, genauer die Überschreitung der hier zulässigen 50 km/h? Dann droht nicht nur ein hohes Bußgeld, denn ab 21 km/h zu schnell ist ein Punkt und ab 26 km/h ein Monat Fahrverbot vorgesehen. Bevor Sie dies akzeptieren, lohnt es sich den Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Ludwigslust- Parchim durch einen erfahrenen Verteidiger überprüfen zu lassen. Ist doch die Fehleranfälligkeit des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed die Hauptursache dafür, dass hier überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt werden.

Dieses Gerät erfasst die Straße auf einer Länge von 75 Metern, indem es kontinuierlich Laserimpulse aussendet. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt. Dadurch ist eine Ort- Zeit- Berechnung möglich, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber die Länge der Messstrecke verursachte Verzerrungen der Lichtsignale, was dazu führt, dass etwa 50 % aller angezeigten Geschwindigkeiten falsch sind. Oft ist der Messwinkel nicht exakt justiert, was immer zu hohe Geschwindigkeitsangaben zur Folge hat. Durchfahren mehrere Autos den Messbereich ist häufig nicht nachweisbar, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten, darf das Messergebnis nicht verwertet werden.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können durch die Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit dessen Hilfe werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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