Geblitzt: Rüdigheim, A 45, Höhe km 228,525, FR Hanau- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums in Kassel macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h zum Vorwurf?  Bevor Sie sich über die drohenden Strafen ärgern, lohnt es sich, den Vorgang durch einen spezialisierten Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn nach einem Einspruch werden hier überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt. Rechtsanwalt Andreas Junge betreut seit Jahren erfolgreich bundesweit Bußgeldverfahren. In diesem Artikel erläutert er die bei dieser Messstelle  erfolgreichste Verteidigungstaktik.

Hauptangriffspunkt ist die Unzuverlässigkeit des hier aufgebauten Lasermessgerätsvom Typ PoliScan Speed. Dessen Fehleranfälligkeit spielt bei fast jedem Verfahren eine Rolle.

Seine Arbeitsweise ist einfach erklärt und gleichfalls sehr fehlerträchtig. Es sendet ununterbrochen Laserimpulse aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter abdecken. Diese  Signale werden von den Fahrzeugen reflektiert und zu dem Blitzer zurückgesandt. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen ein Bestimmen der für diese Messstrecke benötigten Fahrzeit und dann wird mit Hilfe einer Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit ermittelt. Ist der eingegebene Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Aber die überlange Messstrecke führt zu einer Signalauffächerung und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die hierdurch hervorgerufene Verfälschung der Messdaten geschieht so häufig und massiv, dass schon wegen diesen Funktionsfehlers etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist.  Auch Lichtreflektionen auf dem Fahrzeuglack können diesen negativen Effekt hervorrufen. Der Messsensor muss immer exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet sein. Oft geschieht beim Aufbau die Justierung aber nicht exakt genug, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt.  Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, entstehen Schwierigkeiten bei der Objektzuordnung, d.h., der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Vorgeschrieben ist eine Schulung des Messpersonals an dem Gerät. Fehlt hierfür ein Nachweis in der Akte, ist die Messung nicht verwertbar. Ist die Eichung abgelaufen, ist sogar die gesamte Messreihe zu verwerfen.

Dies ist nur eine sehr kleine Aufzählung der Fehler, die bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Damit werden die bei der Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Im Einspruchsverfahren erfolgt dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. Ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot sind dann nicht mehr möglich.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, dies umfasst auch die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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