Geblitzt Schwissel, BAB 21, Richtung Bargteheide- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Wenn Sie an dieser Stelle geblitzt wurden, kann der drohende Bußgeldbescheid empfindliche Strafen beinhalten. 

Sollte Ihnen ein Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von mehr als 20 km/h vorgeworfen werden droht Ihnen ein Punkt, ab 26 km/h kommt ein Monat Fahrverbot hinzu. 

Fahranfängern droht ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit. 

Doch soweit muss es nicht kommen. Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ersparen.

Nach der Statistik ist fast jeder Bußgeldbescheid angreifbar. Bei dieser Messstelle sind es die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes PoliscanSpeed, die den Erfolg Ihres Einspruchs garantieren.

Dieser Blitzer ermittelt die Geschwindigkeit mittels ausgesandter Laserstrahlen. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zum Gerät zurückgesandt. Die dabei ermittelten Daten ermöglichen die Bestimmung der Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke. Hieraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet. Bei einem Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit wird die Kamera ausgelöst.

Seit seiner ersten Anwendung ist dieser Blitzer der massiven Kritik durch die Gerichte ausgesetzt. Die deswegen in Auftrag gegebenen Testreihen haben ergeben, dass eine fehlerhafte Datenverarbeitung in etwa der Hälfte aller Fälle zu unzutreffenden Geschwindigkeitsangaben führt.

Auch werden die relevanten Daten bei über 50 % aller Vorgänge außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dieser schwerwiegende Verstoß gegen die Gerätezulassung kann ein Beweiserhebungsverbot zur Folge haben.

Das Gerät hat Zuordnungsschwierigkeiten bei unübersichtlichen Verkehrssituationen. Besonders bei Kolonnenfahrten und Überholmanövern kann nicht belastbar nachgewiesen werden, dass die behauptete Geschwindigkeit tatsächlich von dem abgebildeten Fahrzeug gefahren wurde.

Die genaue Einstellung des Scanwinkels ist von größter Bedeutung für die Genauigkeit der Messung. Fehler bei Wartungsarbeiten führen immer wieder zu Unregelmäßigkeiten. Aber schon eine Abweichung um ein Grad hat automatisch eine zu hohe Geschwindigkeitsangabe zur Folge.

Auch deswegen fordert der Hersteller eine Schulung des Messpersonals. Findet sich ein entsprechendes Zertifikat nicht in der Akte, hält die Messung einer gerichtlichen Überprüfung nicht Stand.

Sollte die Eichung des Gerätes abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. 

Dieses ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Amtsgericht Flensburg nachgewiesen wird. 

Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. Die Örtlichkeit in einem anderen Bundesland ist kein Hinderungsgrund.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. 

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.



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