Geblitzt: Stuttgart-Zuffenhausen, B 27, Stahlhochbrücke, FR Kornwestheim-Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle Stuttgart macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h zum Vorwurf? Dieser Geschwindigkeitsverstoß kann zwar teuer werden, aber bei dieser Messstelle sind die Chancen sehr gut, die drohenden Strafen abzuwehren. Denn wegen der Fehleranfälligkeit des hier aufgebauten Einseitensensors vom Typ ESO 3.0 werden überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt.

Dieses Messgerät registriert mit Hilfe von fünf Sensoren die von den ankommenden Fahrzeugen auf einer Strecke von 25 Meter verursachten Helligkeitsunterschiede. Dies ermöglicht eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber bei dieser Form der Datenerfassung können schon einfachste Lichtreflexe, etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs, die Messwerte verfälschen. Auch das Licht von LED- Scheinwerfern führt zu derartigen Ungenauigkeiten. Auch muss der Messbalken, auf welchem sich die Sensoren befinden, genau im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Oft ist die Justierung aber nicht exakt genug und dann führen schon kleinste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet, können Zuordnungsschwierigkeiten auftreten. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder fehlt in der Akte der vorgeschriebene Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten, ist die Messung ebenfalls unverwertbar.

Diese und noch sehr viele andere Messfehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.


Foto(s): Andreas Junge

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