Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch Überfahren mit PKW - LG Stuttgart vom 01.08.2022

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Am 1. August 2022 hat das Landgericht Stuttgart hat eine Angeklagte wegen Totschlags in Tateinheit mit vorsätzlichem gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 14. Februar 2023 (Az: 4 StR 485/22) nun die Revision zurückgewiesen und das Urteil bestätigt. Der Geschädigte, ein Rentner im Bademantel mit Gehstock hatte sich nach einer verbalen Auseinandersetzung wegen Ruhestörung auf der Motorhaube des PKW der Verurteilten aufgestützt. Als diese langsam anfuhr, wurde er auf die Motorhaube aufgeladen und kam zum Sturz. Daraufhin beschleunigte sie das Auto stark und überfuhr ihn. Der Rentner verstarb kurz darauf an seinen Verletzungen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit 22 Jahren im Fahrerlaubnisrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisiert. Aus seiner Sicht entspricht die Verurteilung wegen Totschlags und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in vergleichbaren Fällen der herrschenden Rechtsprechung. Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315b StGB setzt grundsätzlich ein verkehrsfremdes Verhalten voraus. Der Täter wirkt quasi von außen auf den Verkehrsraum ein. Dies ist vorliegend der Fall, da ein Auto im Verkehr bestimmungsgemäß nicht dazu benutzt wird, andere zu überfahren.

Der Tatbestand wird auch nicht dadurch verdrängt, dass gleichzeitig ein Totschlag vorliegt. Die Rechtsprechung begründet dies mit dem gesteigerten Unrechtsgehalt durch die Teilnahme am Straßenverkehr. Zudem ist beim Totschlag auch keine Entziehung der Fahrerlaubnis möglich. Die Fahrerlaubnis wurde der Verurteilten ebenfalls entzogen.

Foto(s): Collection_Stuttgart_Seidaris

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