Gefahr Homeoffice: Warum Arbeitnehmern gerade dort die Kündigung droht

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Viele Arbeitnehmer fühlen sich wohl im Homeoffice: Dort ist man flexibel, kann sich auch mal um die Kinder kümmern, und ist in den vertrauten vier Wänden. Zudem schätzen Arbeitnehmer einer Umfrage zufolge ihre Arbeitsleistung dort besser ein, als wenn sie im Büro gearbeitet hätten.

Nur sehen das die Arbeitgeber meist nicht so. Arbeitgeber sind einer Umfrage zufolge mit den Arbeitsleistungen ihrer Homeoffice-Mitarbeiter tendenziell nicht zufrieden. Sie finden, dass die Arbeitsqualität im Homeoffice nachgelassen hat. Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck sagt, welche Gefahren damit für das Arbeitsverhältnis einhergehen:

Zu dieser Negativeinstellung der Arbeitgeber kommt hinzu, dass Arbeitnehmer im Homeoffice der ständigen Versuchung ausgesetzt sind, andere Dinge während der Arbeitszeit zu erledigen.

Wer aber während der Arbeitszeit nicht arbeitet, sich also nicht mit der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit beschäftigt, begeht regelmäßig einen Arbeitszeitbetrug, wenn er die Unterbrechung der Arbeitszeit nicht im Arbeitszeitnachweis kenntlich macht.

Für einen Arbeitszeitbetrug kann man verhaltensbedingt und, im Fall einer schweren Pflichtverletzung, unter Umständen sogar fristlos gekündigt werden.

Zwar muss der Arbeitgeber den Arbeitszeitbetrug vor Gericht beweisen, wenn es nach erfolgter Kündigung zu einer Kündigungsschutzklage kommt. Man könnte meinen, dem Arbeitgeber könne das kaum gelingen.

Arbeitgeber wissen aber oft mehr über ihre Arbeitnehmer, als man denkt, sei es, weil sich jemand verplappert, weil ihnen eine verräterische Mail zugespielt wird, weil sie entsprechende Kommentare und Fotos in den Sozialen Medien sehen, oder weil sie dem Arbeitnehmer während dessen Arbeitszeit zufällig beim Einkauf begegnen.

In diesen Fällen könnte der Arbeitgeber den Arbeitszeitbetrug vor Gericht möglicherweise beweisen. 

Fachanwaltstipp für Arbeitnehmer: Nehmen Sie die Zeiterfassung beziehungsweise den Arbeitszeitnachweis auch im Homeoffice ernst. Fahren Sie während der Arbeitszeit nicht einkaufen oder mit Ihren Kindern in die Kita. Posten Sie in den Sozialen Medien nichts, was Ihnen später im Hinblick auf einen Arbeitszeitbetrug auf die Füße fallen könnte.

Haben Sie eine Kündigung erhalten, rate ich dazu, am selben Tag einen auf Kündigungsschutz spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht anzurufen und mit ihm die Chancen einer Kündigungsschutzklage zu besprechen.

Auch wichtig: Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag, ohne vorher den Rat eines Spezialisten eingeholt zu haben.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 

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