Gefahren beim Anhängen an ein fremdes Amazon-Angebot

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In letzter Zeit häufen sich Abmahnungen, bei denen der Rechteinhaber (Markeninhaber, Wettbewerber, Urheber) behauptet, dass das unter einem bestimmten Angebotstext und/oder unter einem bestimmten Bild angebotene Produkt fremde Rechte verletzt. Dies hängt mit der besonderen Funktionsweise der Amazon-Handelsplattform zusammen, die es Anbietern ermöglicht, fremde Produktbeschreibungen zu verwenden. Ob das Anhängen an fremde Produktbeschreibungen ein Rechtsverstoß ist, hängt dabei vom Einzelfall ab und ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt.

Markenverstoß durch Anhängen an fremdes Amazon-Angebot?

Bietet der Betroffene nicht das Produkt an, welches unter Verwendung einer Marke im Angebotstext (z.B. in der Überschrift) beschrieben ist, kann das Anhängen an das fremde Amazon-Angebot eine Markenverletzung darstellen und zu einer Abmahnung führen. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass es auf die konkrete Ausgestaltung des Angebotes und der jeweiligen Ware ankommt. Gerade im Falle einer Markenverletzung ist es ratsam, die Abmahnung wegen Markenverletzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen zu lassen.

Urheberrechtsverstoß durch Anhängen an ein fremdes Amazon-Angebot?

Häufig wurden uns in letzter Zeit auch Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen in Bezug auf Amazon-Angebote vorgelegt. Die Abmahner haben in der Regel behauptet, dass die Urheberrechtsverletzung dadurch begründet sei, dass sich der Betroffene an ein fremdes Amazon-Angebot angehängt habe. In einer aktuellen Entscheidung hat das Landgericht Köln eine Urheberrechtsverletzung in diesen Fällen verneint (Landgericht Köln, Urteil vom 13.02.2014, Az.: 14 O 184/13). Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die Rechtslage hier noch nicht abschließend geklärt ist.

Wettbewerbsverstoß durch Anhängen an ein fremdes Amazon-Angebot (Verwendung fremder ASIN / EAN)?

Gelegentlich begründen Abmahner ihre Abmahnung auch mit einem Wettbewerbsverstoß. Hierbei wird auf die Nutzung einer fremden ASIN / EAN (Nummer) abgestellt und behauptet, der spätere Händler würde durch die Verwendung der fremden ASIN / EAN gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Auch hier ist die Rechtslage nicht einheitlich. Zum Teil wird angenommen, die Verwendung einer fremden ASIN / EAN sei deshalb wettbewerbswidrig, weil Sie über die betriebliche Herkunft der Ware täusche (LG Berlin, Beschluss vom 25.11.2011, Az. 15 O 436/11). In einer aktuellen Entscheidung hat das Landgericht Düsseldorf ebenfalls entschieden, dass die Verwendung einer fremden ASIN eine wettbewerbswidrige Handlung sein kann, wenn nicht exakt dieselbe Ware angeboten wird (LG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2014, Az 2a 58/13).

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Autor: Oliver Wallscheid



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