Gegen die Kündigung mit Prozesskostenhilfe klagen – geht das?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Was, wenn man sich nach einer Kündigung keinen Anwalt für eine Klage leisten kann? Greift dann die Prozesskostenhilfe (PKH)? Und falls ja: Was sind die Vorteile, was die Nachteile einer PKH-finanzierten Klage? Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck klärt auf.

Vorweg: Ja, die Anwaltskosten einer Kündigungsschutzklage sind über die Prozesskostenhilfe finanzierbar. Der Arbeitnehmer muss nur die Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfe erfüllen, das heißt: sich mit seinen finanziellen Möglichkeiten unterhalb bestimmter Grenzwerte bewegen.

Was sind die Vorteile, was die Nachteile von PKH bei einer Kündigungsschutzklage?

Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Prozesskostenhilfe ermöglicht es Arbeitnehmern, die knapp bei Kasse sind, einen Anwalt mit der Klage gegen ihre Kündigung zu beauftragen. Ohne PKH könnten sich viele Arbeitnehmer keine anwaltliche Hilfe leisten; und die braucht man im Fall einer Kündigung regelmäßig: Das Kündigungsschutzrecht ist hochspeziell und kompliziert, und bei den Abfindungsverhandlungen kann ein Experte mitunter ein Vielfaches mehr herausholen, als ein arbeitsrechtlicher Laie.

Was sind die Nachteile?

Die Finanzierung einer Klage über die PKH hat tatsächlich Nachteile. PKH beantragt man beim Gericht, und falls das Gericht den Antrag bewilligt, teilt es diese Entscheidung auch dem prozessualen Gegner, dem Arbeitgeber, mit. Das bedeutet: Der Arbeitgeber weiß jetzt, dass der Arbeitnehmer PKH bekommt. Und damit weiß er, dass der Arbeitnehmer während des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht unter Zugzwang ist. Der Arbeitgeber kann und wird dieses Wissen regelmäßig zum Nachteil des Arbeitnehmers nutzen. Warum? Unter welchem Zugzwang ist der Arbeitnehmer im Fall von PKH?

Wer Prozesskostenhilfe erhält, scheut die Berufung. Wer das Verfahren in der Berufung verliert, zahlt die dortigen Anwaltskosten der Gegenseite, auch wenn die Prozesskostenhilfe die eigenen Anwaltskosten übernimmt. Trotz Prozesskostenhilfe bleibt man dann mitunter auf einem Schuldenberg in vierstelliger Höhe sitzen.

Hinzu kommt: Vier Jahre lang wird beim Arbeitnehmer nachgefragt, ob sich seine Vermögensverhältnisse geändert haben. Falls ja, und das ist, nachdem man einen neuen Job hat, oft der Fall, muss er die von der PKH erstatteten Anwaltskosten ganz oder teilweise nachzahlen.

Das alles weiß der Arbeitgeber. Er weiß: Arbeitnehmer, die PKH bekommen, wollen ein Scheitern der Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht möglichst vermeiden. Sie sind deshalb deutlich eher bereit, einem relativ niedrigen Abfindungsangebot des Arbeitgebers zuzustimmen.

Arbeitnehmer, die die Klage selbst, oder besser: über die Rechtsschutzversicherung finanzieren, sind regelmäßig in einer (deutlich) besseren Verhandlungsposition!

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