Geld zurück bei Online-Sportwetten: Anbieter zieht nach BGH-Beschluss Revision zurück!

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Ein aktueller Fall im Online-Casino- beziehungsweise Online-Sportwetten-Skandal betrifft die Betkick Sportwettenservice GmbH, die über ihre Webseite Betano in Deutschland tätig war. Dieser Fall zeigt, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland die Anbieter von Online-Glücksspielen und Online-Sportwetten beeinflussen und welche Möglichkeiten sich für die Spieler ergeben, ihre Verluste zurückzufordern.

Online-Sportwetten sind ein Teil des breiten Spektrums von Online-Glücksspielen, die das Wetten auf sportliche Ereignisse über das Internet ermöglichen. Diese Form des Glücksspiels hat in den letzten Jahren aufgrund der einfachen Zugänglichkeit und der Möglichkeit, rund um die Uhr Wetten abzuschließen, enorm an Popularität gewonnen – und das, obwohl Online-Glücksspiele, einschließlich Online-Sportwetten, bis zum 1. Juli 2021 in Deutschland im Rahmen des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) weitgehend verboten waren. Der Glücksspielstaatsvertrag wurde von den Bundesländern verabschiedet, um die Glücksspielaktivitäten zu regulieren und die Spieler vor den potenziellen Gefahren des Glücksspiels zu schützen. Unter diesem Vertrag war das Anbieten von Online-Glücksspielen ohne eine entsprechende Lizenz illegal.

Während der Glücksspielstaatsvertrag grundsätzlich ein Verbot für Online-Glücksspiele vorsah, bestand für Anbieter von Online-Sportwetten die Möglichkeit, eine Genehmigung zu beantragen. Diese Genehmigungen wurden jedoch selten erteilt, und viele Anbieter operierten ohne gültige Lizenz, was sie in Konflikt mit den deutschen Gesetzen brachte. Anbieter, die ohne Lizenz tätig waren, setzten sich dem Risiko aus, dass ihre Verträge mit Spielern als nichtig erklärt wurden und sie verpflichtet wurden, Verluste zurückzuzahlen.

„Ein aktuelles Beispiel für die rechtlichen Konsequenzen von Verstößen gegen den Glücksspielstaatsvertrag ist der Fall der Betkick Sportwettenservice GmbH. Der Anbieter, der über seine Webseite Betano Online-Sportwetten in Deutschland anbot, sah sich mit Rückzahlungsforderungen eines Spielers konfrontiert, der rund 12.000 Euro verloren hatte. Da Betkick im fraglichen Zeitraum keine gültige Lizenz für den deutschen Markt besaß, erklärte der Bundesgerichtshof die Verträge für nichtig und verpflichtete den Anbieter zur Rückzahlung der Verluste“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert. 

Der Bundesgerichtshof (BGH) sollte am 2. Mai 2024 über die Rückzahlungsansprüche eines Spielers entscheiden, der über die Webseite Betano an Online-Sportwetten teilgenommen und etwa 12.000 Euro verloren hatte. Der Anbieter, die Betkick Sportwettenservice GmbH, zog jedoch ihre Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden zurück, nachdem der BGH in einem Hinweisbeschluss vom 22. März 2024 deutlich gemacht hatte, dass er der Revision keine Erfolgschancen einräumt. Der BGH hatte damals entschieden, dass die deutsche Gerichtsbarkeit international zuständig sei und das deutsche Sachrecht anwendbar ist, da das Angebot des Unternehmens nicht den deutschen rechtlichen Anforderungen entsprochen habe. 

„Im ursprünglichen Fall hatte der Kläger zwischen Oktober und Dezember 2018 an Online-Sportwetten teilgenommen. Das OLG Dresden urteilte, dass der Wettanbieter im fraglichen Zeitraum nicht über eine gültige Lizenz in Deutschland verfügte und daher gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe, der Online-Glücksspiele ohne Lizenz bis zum 1. Juli 2021 verbot. Der BGH bestätigte diese Ansicht und erklärte, dass die abgeschlossenen Verträge nichtig seien und der Kläger Anspruch auf Rückzahlung seiner Verluste habe“, erklärt Dr. Gerrit W. Hartung.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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