Geld zurück bei Versicherungen – Widerrufsbelehrungen der AXA Colonia und AachenMünchener fehlerhaft

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Widerruf von Lebens- und Rentenversicherungen

Lebens- und Rentenversicherungen werden regelmäßig in jungen Jahren als langfristige Geldanlage zur Absicherung im Alter abgeschlossen. Oft ändern sich jedoch die Lebensumstände oder die Geldanlage erweist sich als wirtschaftlich fraglich, etwa weil die versprochenen Renditeerwartungen aufgrund anhaltend niedriger Zinsen nicht erfüllt werden oder fragwürdige Bestandsprovisionen die Erträge der Versicherten auffressen. In dieser Situation greifen Betroffene vielfach zur Notbremse, stellen die Versicherungen entweder beitragsfrei oder kündigen die Policen sogar. Fast immer führt dies zu ganz erheblichen finanziellen Verlusten.

Geld sparen durch Widerrufsjoker

Hier greift der sog. Widerrufs-oder Widerspruchsjoker ein, der Versicherten hilft, die Verluste aus vorzeitig beendeten Lebens- und Rentenversicherungen so gering wie möglich zu halten. Denn beim Widerspruch wird der Versicherte so gestellt, als hätte er die Verträge nicht abgeschlossen. Rechtlicher Ansatzpunkt ist hier die erteilte Widerspruchsbelehrung, die oftmals formale Fehler enthält. So hat etwa das höchste deutsche Gericht, der Bundesgerichtshof (BGH) schon 2015 entschieden, dass der Widerspruch schriftlich zu erheben ist (Urteil vom 29.07.2015 – IV ZR 448/14 -). Hierfür reicht es nach ständiger Rechtsprechung nicht aus, dass der Versicherer darauf hinweist, für die Fristwahrung reiche die rechtzeitige „Absendung“ der Widerspruchserklärung aus. Dies hat der BGH erst kürzlich bekräftigt (BGH vom 26.09.2018 – IV ZR 304/15 -). Die von den Karlsruher Richtern als fehlerhaft befundene Belehrung lautete wie folgt:

Dem Abschluss dieses Vertrages können Sie innerhalb von 14 Tagen ab Zugang dieser Unterlagen widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs“.

AXA Colonia Belehrung

Diese oder eine vergleichbare Klausel enthalten viele Belehrungen in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen. So heißt es etwa im Antrag auf „Firmen –Lebensversicherung Kapitalversicherung bzw. Rentenversicherung“ der AXA Colonia aus 1999:

Sie können dem Versicherungsvertrag ab Stellung des Antrages bis zum Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen und der übrigen Verbraucherinformationen widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs“.

AachenMünchener Belehrung

Auch die Police der AachenMünchener aus dem Jahre 2003 formuliert ähnlich:

Dem Versicherungsvertragsgesetz zufolge können Sie innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins dem Versicherungsvertrag widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs“.

Derartige Versicherungen sind daher zeitlich praktisch unbegrenzt widerrufbar und dann günstig rückabzuwickeln. Die Erklärung des Widerspruchs ist auch dann möglich, wenn der Vertrag beitragsfrei gestellt oder gekündigt worden ist.



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