Geld zurück? RWC Real Win Club UG-BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der RWC Real Win Club UG (haftungsbeschränkt), angesiedelt in Düsseldorf, mit Bescheid vom 6. März 2019 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.

Die RWC Real Win Club UG (haftungsbeschränkt) hatte auf Grundlage von Verträgen über partiarische Darlehen gewerbsmäßig Gelder angenommen, die unbedingt rückzahlbar waren, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war. 

Damit betreibt die RWC Real Win Club UG (haftungsbeschränkt) das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die RWC Real Win Club UG (haftungsbeschränkt), die angenommenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen. Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Dies meldete die BaFin am 22.05.2019.

Zu beachten ist aber, dass der von der BaFin gegenüber der RWC UG erteilte Bescheid zwar von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig ist. Das bedeutet, dass die RWC Real Win Club UG (haftungsbeschränkt) gegen den Bescheid noch Rechtsmittel einlegen kann, um diesen gerichtlich überprüfen zu lassen.

Kurz gesagt ist nun aber die RWC UG nach dem existierenden Bescheid der BaFin zunächst verpflichtet, allen Anlegern die von diesen eingezahlten Gelder zurückzuzahlen.

Die Frage stellt sich natürlich was passiert, wenn die von der BaFin geforderten Rückzahlungen an die Geldgeber nicht von der RWC Real Win Club UG geleistet werden (können). Was passiert dann mit der Gesellschaft? An wen können sich Geldgeber und Anleger, die Verluste erlitten haben, wenden?

Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen, Gründungspartner und Fachanwalt der Kanzlei AdvoAdvice mbB aus Berlin verfügt aufgrund langjähriger Praxis über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht und berät Anleger im Rahmen von Beratungsfehlern und weiteren Pflichtverletzungen seitens Emittenten von Vermögensanlagen. 

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