Geld zurück vom Online-Casino: 52.000 Euro für Spieler!

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Aufgrund einer fehlenden deutschen Lizenz nach dem Glücksspielstaatsvertrag muss die Anbieterin eines Online-Casinos die vollständigen Verluste eines Spielers zurückerstatten.


Es ist ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil mit hohem Volumen im Online-Glücksspiel-Skandal: Das Landgericht Verden hat am 1. Juni 2023 entschieden, dass die Anbieterin von Online-Casino-Spielen die vollständigen Verluste eines Spielers zurückerstatten muss. Dabei handelt es sich um mehr als 52.000 Euro, die der Spieler zwischen Januar und Oktober 2020 bei Online-Glücksspielen über eine deutschsprachige Webseite verloren hatten. Das Urteil hat eine besondere Relevanz, da das Landgericht Verden herausgestellt hat, dass die Beklagte auch dann die Verluste herausgeben muss, wenn sie das Online-Glücksspiel nur ermöglicht, aber das Online-Casino nicht selbst betrieben habe. Die Beklagte habe das Spielerkonto geführt und die Spieleinsätze weitergeleitet. Somit hafte sie dem Kläger gegenüber und müsse den Verlust ersetzen.


„Grundsätzlich folgt das Landgericht Verden der allgemeinen Haltung im Online-Casino-Skandal. Da Online-Glücksspiele gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag bis zum 30. Juni 2021 in Deutschland verboten waren, hat die Beklagte gegen diese einschlägige Vorschrift verstoßen. Schließlich hat sie den Zugang zu entsprechenden Webseiten und damit zu Online-Glücksspielen ermöglicht, ohne dafür über die notwendige Lizenz zu verfügen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert.


Zumal nochmals klargestellt wurde, dass die Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrags auch zum Schutz der Spieler vor suchtfördernden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels dienen. Wenn Anbieterinnen von Online-Glücksspiel trotz ihrer Verstöße gegen die einschlägigen Regelungen die Verluste einbehalten dürften, würde dies dem wesentlichen Schutzzweck entgegenstehen. „Das ist ein weiteres schlagkräftiges Argument für geschädigte Spieler vor deutschen Gerichten, um ihre Verluste zurückzuerhalten. Die Chancen dafür sind nach deutschem Recht sehr groß. Betroffene Verbraucher sollten den Weg vor Gericht nicht scheuen. Unserer Einschätzung nach gibt es weit mehr als 50 Anbieter von Online-Casinos in Deutschland“, betont Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung.


Diese Ansprüche geschädigter Verbraucher auf die Rückzahlung ihrer Spielverluste ergeben sich aus den Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags in Verbindung mit § 134 BGB. Darin heißt es: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.“ Ebenso relevant sind die Bestimmungen aus § 812 Bürgerliches Gesetzbuch, in dem es unter der Überschrift „Herausgabeanspruch“ heißt: „Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.“

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Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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