Geld zurück von Online-Casino: Spieler erhält rund 30.000 Euro

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Das Landgericht Bonn hat die Betreiberin eines Online-Casinos zur Rückzahlung aller Verluste eines Spielers verurteilt. Das Unternehmen verfügte nicht über die notwendige deutsche Lizenz.


Es geht weiter und weiter: Jetzt hat sich auch das Landgericht Bonn der allgemeinen Tendenz in der Rechtsprechung im Online-Casino-Skandal angeschlossen und die Betreiberin eines Online-Casinos dazu verurteilt, einem Spieler seine Verluste in Höhe von etwa 30.000 Euro zu erstatten. Das Gericht bestätigte mit Urteil vom 11. Mai 2023, dass das Unternehmen für ihr Glücksspiel-Angebot nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügt habe. Daher habe die Betreiberin des Online-Casinos auch kein Anrecht auf das Geld des Spielers und müsse es deshalb zurückzahlen.


„Das entspricht der allgemeinen Haltung deutscher Gerichte im Online-Casino-Skandal. Das Unternehmen hat das Online-Glücksspiel über eine deutschsprachige Webseite angeboten. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet aber bis zum 30. Juni 2021 in Deutschland verboten. Erst seit dem 1. Juli 2021 können Casinos ihr Angebot legal auch in Deutschland präsentieren, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen. Die Zulassung dazu gilt aber nicht rückwirkend“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert.

Laut dem Glücksspielstaatsvertrag ist Online-Glücksspiel in Deutschland nur dann legal, wenn der Anbieter solcher Dienstleistungen im Besitz einer deutschen Lizenz ist. Das führt dazu, dass man sein verlorenes Geld bei illegalem Glücksspiel zurückfordern kann. Immer wieder stellen Gerichte bei ihren verbraucherfreundlichen Urteilen die Bedeutung des Glücksspielstaatsvertrags heraus. Sinn und Zweck der einschlägigen Vorschriften zum Online-Glücksspiel sei es, den Jugendschutz voranzubringen und Spieler vor Spielsucht zu bewahren. Dieses Ziel würde konterkariert, wenn die geschlossenen Spielverträge trotz des Verbots als wirksam angesehen würden und die Anbieter der illegalen Glücksspiele das Geld behalten dürften, führt der Rechtsanwalt aus.

Durch den Verstoß gegen die einschlägigen Vorschriften aus dem Glücksspielstaatsvertrag sind die Verträge zwischen Spieler und Betreiberin des Online-Casinos nichtig. Somit hat die Beklagte keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld und muss den Verlust erstatten. Das haben auch schon verschiedene Oberlandesgerichte herausgestellt, etwa Frankfurt am Main und Dresden. Das OLG Frankfurt hatte unter anderem deutlich gemacht, der Rückzahlungsanspruch sei nur dann zu verwehren, wenn Spieler von der Illegalität des Online-Glücksspiels gewusst hätten. Das beklagte Online-Casino müsse diesen Zusammenhang dem Spieler nachweisen. Die Rückforderungen des unterm Strich verlorenen Geldes als Spieleinsatz ist somit relativ einfach, weil es sich im Ergebnis um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB wegen der Nichtigkeit des Vertrages zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund Verstoßes gegen den einschlägigen Staatsvertrag handelt. Das hat großes Potenzial. Unserer Einschätzung nach gibt es deutlich mehr als 50 Anbieter von Online-Casinos in Deutschland!“, betont Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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