Geld zurück vom Online-Casino: Landgericht Kempten bestätigt Ansprüche des geschädigten Spielers!

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Durch ein Versäumnisurteil erhält ein geschädigter Spieler 19.748 Euro von der maltesischen Betreiberin eines Online-Casinos zurück.


Die Reihe der verbraucherfreundlichen Urteile gegen die Anbieterinnen von Online-Glücksspielen setzt sich fort. Jetzt hat es die Hillside (Sports) ENC aus Malta getroffen, die im Rahmen eines Versäumnisurteils vor dem Landgericht Kempten im Allgäu (Urteil vom 8. September 2023, Az.: 32 O 116123) die Verluste eines Spielers in Höhe von 19.748 Euro zurückerstatten müssen. Dieser Spieler nahm von Oktober 2015 bis Juli 2020 an von der Beklagten auf der Homepage www.bet365.com angebotenen Online-Sportwetten teil.


Die Anbieterin verfügte in dem streitgegenständlichen Zeitraum nicht über die notwendige gesetzliche Lizenz für das Angebot von Online-Sportwetten beziehungsweise Online-Glücksspielen im Allgemeinen in Deutschland. Die Verantwortlichen der Beklagten hätten bewusst gegen das Verbot des Anbietens von Online-Glücksspielen in Deutschland verstoßen, führte der Kläger aus. Daran ändere auch laut Gericht die Tatsache nichts, dass die Anbieterin als Tochterunternehmen der bet365-Gruppe eigentlich eine Konzession für Online-Glücksspiele hätte erhalten müssen, wenn das Konzessionserteilungsverfahren nicht in unionswidriger Weise auf 20 Plätze kontingentiert worden wäre“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert.

Bei dieser Einschätzung bezieht sich das Gericht auf einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 8. April 2022 (Az.: 23 U 55/21). Das von der Beklagten bis zur Konzessionserteilung angebotene Online-Sportwettenangebot stelle mangels Konzession grundsätzlich ein verbotenes Online-Glücksspiel dar. Auf eine spätere Legalisierung des Angebots der Beklagten könne es schon deshalb nicht ankommen, weil hiermit keine rückwirkende Heilung des einzelnen, in der Vergangenheit abgeschlossenen Vertrags mit einem Spieler verbunden sei.


Daher gilt weiterhin die Regel: Laut dem Glücksspielstaatsvertrag ist (Online-)Glücksspiel in Deutschland nur dann legal, wenn der Anbieter solcher Dienstleistungen im Besitz einer deutschen Lizenz ist. „Das führt dazu, dass man sein verlorenes Geld bei illegalem Glücksspiel zurückfordern kann. Erst seit dem 1. Juli 2021 können Casinos ihr Angebot legal auch in Deutschland präsentieren, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen. Damit gilt: Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet bis zu diesem Datum in Deutschland verboten. Daraus ergibt sich eine eindeutige Rechtslage. Wer vor diesem Stichtag bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter Geld verloren hat, kann dieses auf jeden Fall zurückfordern“, sagt Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung.


Der Anspruch des Klägers auf Rückzahlung der von ihm getätigten Einsätze im Rahmen des Online-Glücksspiels ergibt sich daher § 812 BGB. Die Rückforderungen des unterm Strich verlorenen Geldes als Spieleinsatz ist relativ einfach, weil es sich im Ergebnis um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB wegen der Nichtigkeit des Vertrages zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund Verstoßes gegen den einschlägigen Staatsvertrag handelt. „Das hat großes Potenzial. Unserer Einschätzung nach gibt es weit mehr als 50 Anbieter von Online-Glücksspielen und Online-Sportwetten in Deutschland, die gleichermaßen diesen Vorschriften unterfallen.“

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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