Geld zurück vom Online Casino - LG Berlin verurteilt N1 zur Rückzahlung aller Verluste eines Spielers

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In einem weiteren von unserer Kanzlei geführten Verfahren hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 17.01.2023 den bekannten Online-Glücksspiel-Anbieter N1 Interactive Ltd. aus Malta zur Rückzahlung sämtlicher Verluste eines Spielers, welche diese bei dem Anbieter im Online-Casino erlitten hatte, verurteilt und damit ein zuvor ergangenes Versäumnisurteil aufrechterhalten.

In der Zeit vom 29.10.2018 bis zum 30.06.2021 hatte der Kläger in den Casinos "Casino Universe", "Crazyfox", "GSlot", "Livecasino", "N1 Casino", "Slothunter" und "Slotwolfverlor" des Online-Glücksspiel-Anbieters N1 Interactive Ltd. insgesamt saldierte Verluste iHv 11.756,00 € bei Slot- und Roulette-Spielen erlitten.

Auf die Klage des Spielers hin erließ das Landgericht Berlin zunächst ein Versäumnisurteil gegen den maltesischen Anbieter, um es anschießend auf den Einspruch des Anbeiters hin aufrechtzuerhalten.

Das Landgericht Berlin sah sich zunächst als international zuständig und hielt deutsches Recht für anwendbar.

Des Weiteren entschied das Gericht, dass der bekannte Online-Glücksspiel-Anbieter aus Malta vom klagenden Spieler zu Unrecht Geldbeträge erlangt habe, welche nunmehr vollständig herauszugeben seien. Obgleich die Beklagte dies forderte, sah das Gericht keine Notwendigkeit, den Rechtsstreit dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, denn nach eigener Meinung seien die streitentscheidenden Normen europarechtskonform. Das Handeln des verklagten Online-Glücksspiel-Anbieters sei auch nicht durch Verwaltungshandeln geduldet worden. Ein Vollzugsdefizit begründe keine Legalisierungswirkung, so das Gericht. 

Der Rückforderungsanspruch des Spielers sei auch nicht gesetzlich ausgeschlossen. Denn der verklagte Online-Casino-Betreiber habe bereits nicht beweisen können, dass der Spieler Kenntnis von der Illegalität der genutzten Online-Glücksspiele zum Zeitpunkt der streitgegenständlichen Einsätze hatte. Auf die Frage, ob es überhaupt mit Sinn und Zweck der einschlägigen Normen vereinbar wäre, wenn man dem Rückzahlungsanspruch des Spielers ein etwaiges gesetzeswidriges Verhalten des Spielers selbst entgegenhalten würde, kommt es mithin nicht an.

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Sollten Sie auch Verluste beim Online-Glücksspiel erlitten haben, melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns über rechtsanwalt@redell.com. Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich und diskret behandelt.


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