Geld zurück von Online-Casinos: Viele Oberlandesgerichte auf Seiten der Verbraucher!

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Mehr und mehr Oberlandesgerichte positionieren sich verbraucherfreundlich, wenn es um die Rückzahlung erlittener Verluste bei Online-Casinos beziehungsweise Online-Glücksspielen geht.

Das Verbraucherschutz-Thema „Geld zurück von Online-Casinos“ nimmt immer größeren Raum ein. Und es erreicht zunehmend auch die Oberlandesgerichte, die sich regelmäßig auf Seiten der geschädigten Verbraucher sehen und die Erstattung erlittener Verluste für Spieler bestätigen. Der Hintergrund: „Die Veranstaltung eines öffentlichen Glücksspiels im Internet war nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag bis zum 30. Juni 2021 verboten war. Laut dem Glücksspielstaatsvertrag ist Online-Glücksspiel in Deutschland nur dann legal, wenn der Anbieter solcher Dienstleistungen im Besitz einer deutschen Lizenz ist - und das erst seit dem 1. Juli 2021. Daraus ergibt sich eine eindeutige Rechtslage. Wer vor diesem Stichtag bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter Geld verloren hat, kann dieses auf jeden Fall zurückfordern“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert.

Auf der Homepage der Kanzlei wurde eine spezielle Webseite zum Glücksspiel-Skandal eingerichtet, auf welcher neben nützlichen Informationen für Spieler und weiteren aktuellen Urteilen, auch die Anbieter aufgelistet werden, von denen Betroffene ihr Geld zurück bekommen können:
Online Casinos - so bekommen Sie Ihr Geld zurück!

Beispielsweise hatte sich das Oberlandesgericht München der seit Frühling herrschenden Tendenz angeschlossen und die Berufung der N1 Interactive Ltd., die unter anderem die Casinos N1, Slot Hunter und Dreamz betreibt, zurückgewiesen. Das Landgericht Traunstein (Az. 3 O 1549/21) hatte das maltesische Unternehmen zur Rückzahlung von rund 18.000 Euro an einen Spieler verurteilt, der die Summe bei seinen Online-Glücksspielaktivitäten verloren hatte.

„Pokerstars“ aus Malta muss in Folge eines Urteils des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln an den Kläger 58.517,70 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. September 2021 zahlen. Auf die Berufung des Klägers wurde damit das am 26. April 2022 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn (Az. 7 O 178/21) abgeändert und neu gefasst.

Das Oberlandesgericht Dresden (Urteil vom 27. Oktober 2022) hat entschieden, dass die Betreiberin eines Online-Casinos an einen Spieler 19.250 Euro zurückzahlen muss, die dieser zwischen Juni 2019 und Mai 2020 bei Online-Glücksspielen verloren hatte.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte als erstes OLG verdeutlicht (Beschluss vom 4. April 2022, Az. 23 U 55/21), dass ein Online-Casino keinen Anspruch auf das Geld der Spieler habe. Der Grund: Das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland sei weitreichend verboten und die Verträge zwischen Spieler und Anbieter daher nichtig gewesen.

Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung betont daher: „Der Anspruch des Klägers auf Rückzahlung der von ihm getätigten Einsätze im Rahmen des Online-Glücksspiels ergibt sich daher § 812 BGB. Die Rückforderungen des unterm Strich verlorenen Geldes als Spieleinsatz ist relativ einfach, weil es sich im Ergebnis um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB wegen der Nichtigkeit des Vertrages zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund Verstoßes gegen den einschlägigen Staatsvertrag handelt. Danach ist nämlich das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Das hat großes Potenzial. Unserer Einschätzung nach gibt es 30 bis 50 Anbieter von Online-Casinos in Deutschland!“

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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