Geld zurück von "pokerstars.de": Weiteres obsiegendes Urteil des Landgerichts aus der Bundeshauptstadt

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Ein geschädigter Spieler erhält nach einem Urteil vor dem Landgericht Berlin rund 14.300 Euro zurück. Die Anbieterin verfügte nicht über die notwendige Lizenz für Online-Glücksspiele in Deutschland.


Das Landgericht Berlin hat sich im Online-Casino-Skandal mit einem Urteil in die Reihe der Gerichte eingefügt, die sich auf die Seite der geschädigten Verbraucher gestellt hat. Der Kläger hatte zwischen September 2018 und Juni 2021 über die deutschsprachige Webseite von „pokerstars“ an Online-Glücksspielen, unter anderem Online-Poker, teilgenommen. Er erlitt dabei einen Verlust von etwa 14.300 Euro. Allerdings hat sich die Situation für ihn verbessert. Das Landgericht Berlin entschied am 11. Oktober 2023, dass der Betreiber der Website „pokerstars.de“, der nicht über die notwendige Lizenz für Online-Glücksspiele in Deutschland verfügt, den gesamten Verlust ersetzen muss.


„Da der Betreiber gegen dieses Online-Glücksspielverbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat, wollte der geschädigte Verbraucher seine Verluste zurückfordern. Er war sich des gesetzlichen Verbots auch nicht bewusst. Das Landgericht Berlin stimmte dieser Auffassung zu. Es hielt fest, dass der Betreiber die geltenden Gesetze missachtet hatte, weshalb alle abgeschlossenen Verträge mit dem Spieler ungültig sind. Daher müsse der Betreiber die verlorenen Beträge zurückzahlen, so das Urteil“, erklärt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert.


Das bedeutet: Laut dem Glücksspielstaatsvertrag ist (Online-)Glücksspiel in Deutschland nur dann legal, wenn der Anbieter solcher Dienstleistungen im Besitz einer deutschen Lizenz ist. Erst seit dem 1. Juli 2021 können Casinos ihr Angebot legal auch in Deutschland präsentieren, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet also bis zu diesem Datum in Deutschland verboten. Daraus ergibt sich eine eindeutige Rechtslage. Wer vor diesem Stichtag bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter Geld verloren hat, kann dieses auf jeden Fall zurückfordern.


Weiterhin heißt es: Der Klient habe auch keine Vorteile aus seiner Teilnahme an den Spielen gezogen, die gegen die Verluste aufgerechnet werden könnten. Tatsächliche Gewinne des Klienten wurden bereits gegen den Rückzahlungsanspruch von etwa 14.300 Euro angerechnet. Darüber hinaus sei die reine Gewinnchance kein Vermögenswert, betonte das Gericht. Auch seien dem Klienten keine vorvertraglichen Verpflichtungsverletzungen vorzuwerfen.


Diese Ansprüche geschädigter Verbraucher auf die Rückzahlung ihrer Spielverluste ergeben sich aus den Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags in Verbindung mit § 134 BGB. Darin heißt es: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.“ Die geleisteten Zahlungen bei illegalen Online-Glücksspielen und Online-Sportwetten erfolgten somit in den allermeisten Fällen ohne Rechtsgrund. „Die Rückforderungen des unterm Strich verlorenen Geldes als Spieleinsatz ist somit relativ einfach, weil es sich im Ergebnis um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB wegen der Nichtigkeit des Vertrages zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund Verstoßes gegen den einschlägigen Staatsvertrag handelt“, betont Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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