Geld zurück von VW auch ohne positives Urteil der Deutschen Umwelthilfe vor dem VG Düsseldorf

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Mit Datum vom 24.1.2018 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klage der Deutschen Umwelthilfe betreffend der Stilllegung von Dieselautos mit Betrugssoftware als unzulässig und unbegründet abgewiesen. (Aktenzeichen: 6K12341/17).

Der Umweltverband wollte mit dieser Klage den Typenentzug und die Stilllegung, aller in Düsseldorf von VW-Abgasskandal betroffenen Diesel-Pkws erreichen.

Was bedeutet dieses Urteil für VW-Geschädigte?

Zum einen ist es so, dass VW weiterhin auf Zeit spielen kann, da die Ansprüche gegen VW zum Jahreswechsel 2018/2019 verjähren. Die Deutsche Umwelthilfe hat angekündigt gegen das Urteil in Berufung zu gehen und möglicherweise eine Sprungrevision durchzusetzen. Ob dies bis zum Jahresende 2018 gelingt, ist fraglich.

Wäre diese Instanz gewonnen worden, so hätte dies natürlich große Vorteile in der Argumentation der VW-Geschädigten. Wären die Pkws stillgelegt worden, so läge völlig unzweifelhaft ein grober Mangel vor, der vor den Gerichten zur sofortigen Durchsetzbarkeit der jeweiligen Ansprüche führen würde. Dieser Weg ist derzeit so wohl nicht durchsetzbar.

Allerdings bleiben die Chancen auf Kompensation hervorragend! Auch ohne diese Art von Klagen vor dem Verwaltungsgericht werden täglich Dutzende VW-Geschädigte entweder über die Gerichte oder direkt über Vergleiche mit dem VW-Konzern entschädigt.

Es bleibt dabei, auch nach der Verjährung möglicher Ansprüche gegen die Händler (dies gilt nicht für den neueren Abgasskandal bei Audi betreffend der Modelle A4, A5, A6, A7, A8, SQ 5, SQ 5+ und Q7. Hier ist, da die Thematik sehr aktuell ist, ein Vorgehen gegen die Händler innerhalb offener Gewährleistungsfrist selbstverständlich noch möglich) ist ein Vorgehen gegen VW zumindest noch im Jahre 2018 möglich. Das Ergebnis ist in der Regel identisch mit dem Ergebnis, das gegen die Händlerschaft erzielbar ist. Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen VW vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkws, bei Abzug der so genannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Nur eines ist klar. Diese Möglichkeit besteht nur noch für das Jahr 2018, da danach die Verjährung aus dem alten Dieselskandal gegen VW greift. Eile ist also geboten.

Verbraucher sollten deshalb alles daransetzen, ihre Rechte geltend zu machen und so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Nutzen Sie deshalb Ihre Rechte!

Alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland decken nunmehr die jeweiligen Klagen gegen die Händler und den Konzern. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl von VW-Geschädigten und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die obengenannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der KMP3G Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.



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