Verwaltungsgericht Düsseldorf weist Klage von Umwelthilfe ab

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal Klage gegen die Stadt Düsseldorf und neun andere Städte erhoben. An diesem Mittwoch (24. Januar 2018) wurde am Düsseldorfer Verwaltungsgericht über die erste der zehn Klagen verhandelt (Az.: 6 K 12341/17).

Die DUH hatte zuvor die Kfz-Zulassungsstellen aufgefordert, den Betrieb von Autos mit illegaler Abgas-Software auf öffentlichen Straßen zu untersagen. Wegen der illegalen Software sei die Betriebserlaubnis für Volkswagen mit dem Motor-Typ EA 189 EU5 erloschen, so die DUH. Die Kfz-Zulassungsbehörden müssten also die Betriebserlaubnis für die Wagen entziehen und sie stilllegen. Dem waren die Zulassungsstellen nicht gefolgt. Daraufhin erhob die DUH Klage.

Ähnliche Klagen wurden in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Mainz, München, Stuttgart und Wiesbaden erhoben. „Wir möchten mit diesen Klagen erreichen, dass die Luftqualität in diesen Städten nicht weiter durch den Betrieb der Betrugs-Diesel aus dem Volkswagen-Konzern belastet wird“, hatte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, die Klagen öffentlich begründet. Das von VW angebotene Software-Update ändert aus Sicht der DUH nichts an dem Problem. Es sei nicht sicher, ob das Update die Voraussetzungen für den legalen Betrieb wiederherstelle. Außerdem hätten viele Dieselbesitzer das Update gar nicht aufspielen lassen.

In Düsseldorf sind rund 600 Autos vom drohenden Entzug der Zulassung betroffen, teilte die Stadt mit. Das bedeutet, dass bei einem Erfolg der Klage die betroffenen Wagen für 600 Besitzer plötzlich wertlos gewesen wären.

Die Klage wurde abgewiesen. Die schriftliche Begründung bleibt aber abzuwarten. Die Berufung ist auf jeden Fall möglich. Es ist auch nicht sicher, ob die in den anderen Städten angerufenen Gerichte die Klagen ebenfalls abweisen werden.

Die Prozesse, die sich über mehrere Instanzen hinziehen können, beweisen, dass der Diesel-Skandal für die Autobesitzer unüberschaubare Folgen hat. Dabei spielt es im Grunde keine Rolle, dass die Deutsche Umwelthilfe auch kritisch gesehen wird, weil sie Spenden von Herstellern von Dieselrußfiltern angenommen hat und mit Toyota zusammenarbeitet. Letztlich deckt die DUH nur Schwächen auf, die die Autoindustrie zusammen mit der Politik zu verantworten hat. 

Völlig indiskutabel ist es jedenfalls, die Folgen dieses Desasters den Autobesitzern aufzubürden. Die Autobesitzer sind die einzigen Beteiligten, die nichts zu dem Problem beigetragen haben. Im Gegenteil. Wer einen Diesel gekauft hat, durfte davon ausgehen, ihn auch fahren zu dürfen. Wer jetzt in diesem Vertrauen enttäuscht wird, darf nach Auffassung von Rechtsanwalt Dr. Schweers alle rechtlichen Mittel ergreifen, um seine legitimen Interessen zu wahren.

Für Diesel-Besitzer, die den Kauf mit einem Kredit finanziert haben, ist dabei vor allem der „Diesel-Widerrufsjoker“ interessant.

Der Verfasser prüft gerne Ihre Möglichkeiten. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt per E-Mail und Telefon auf. Bevor Kosten entstehen, weist Sie der Verfasser ausdrücklich darauf hin. 



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