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GEMA und YouTube einigen sich – was bedeutet das für YouTube-Nutzer?

  • 2 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

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Die GEMA und YouTube haben sich nach über sieben Jahren geeinigt. Künftig und für die Jahre ohne Vereinbarung zahlt das Videoportal pro Videostream Geld an die Verwertungsgesellschaft. Wie viel, das bleibt geheim. Im Gegenzug entfallen zahlreiche mit dem Emoticon :\ versehene Sperrtafeln. Laufende gerichtliche Verfahren haben YouTube und GEMA beigelegt. Was bringt die Einigung den YouTube-Nutzern?

YouTube als Anbieter von Musikstreaming

Die GEMA vertritt die Interessen von 70.000 Mitgliedern, zu denen Komponisten, Textdichter vertonter Werke und Musikverleger gehören. Laut Geschäftsbericht 2015 hat die GEMA dabei 28,6 Millionen Werke im Repertoire. YouTube-Nutzer haben durch die Vereinbarung eine viel größere Auswahl. Die Nutzung spezieller Add-Ons oder eines VPN-Dienstes zur Umgehung der Sperren entfällt künftig.

Das Videoportal ist längst auch eine riesige Musikstreamingplattform. Viele Menschen hören Musik inzwischen über YouTube – die Videos schauen sie dabei nicht an. Anders als über Streamingdienste wie Spotify, Deezer oder Apple Music erhielt die GEMA aufgrund der zwischenzeitlich fehlenden Vereinbarung keine Gebühren und damit auch nicht deren Mitglieder. Auf Dauer war das nicht hinnehmbar.

Laut GEMA war die Einigung mit YouTube ein Dauerthema ihrer Mitglieder. Auch YouTube dürfte mit Blick auf sein kostenpflichtiges Abo-Angebot YouTube Red Interesse an einer Einigung gehabt haben. Der Abo-Dienst ermöglicht es gegen eine monatliche Gebühr neben werbefreier Nutzung unter anderem auch nur den Ton von Videos zu übertragen oder Videos zur Offline-Nutzung zu speichern. Das mobile Datenvolumen wird so weniger belastet. Bislang ist der Dienst in Deutschland nicht verfügbar. Neben der Beteiligung an den Werbeerlösen wird die GEMA aufgrund der Vereinbarung auch an diesen zukünftigen Abonnementerlösen beteiligt sein. Je mehr Video-Abrufe, umso mehr Geld gibt es. Erfolgreiche Künstler erhalten somit am meisten.

Nutzung GEMA-geschützter Titel auf YouTube

Die Vereinbarung ist auch für alle interessant, die GEMA-geschützte Werke auf YouTube hochladen oder ihr eigenes Video damit unterlegen wollen. Die GEMA hält trotz der Vereinbarung weiter an ihrem Ziel fest, dass alle Plattformen juristisch verpflichtet werden, solche Vertragsverhältnisse einzugehen. Dafür soll der Gesetzgeber sorgen. Aus Sicht der GEMA ist zudem YouTube für die Lizenzierung zuständig und nicht diejenigen, die Videos auf YouTube hochladen. YouTube sieht dagegen die Uploader in der Verantwortung. Auch diese Frage möchte die GEMA geklärt wissen.

Laut GEMA dürfen YouTube-Nutzer Werke für die die GEMA die Nutzungsrechte wahrnimmt, auf YouTube hochladen oder ihre Videos damit untermalen. Das ist allerdings nicht ganz so leicht, wie es klingt. YouTuber sollten beachten, dass es neben der GEMA keine weiteren Rechteinhaber gibt, mit der YouTube keine Vereinbarung geschlossen hat. Denn die GEMA-Mitgliedschaft ist insofern freiwillig. Darüber hinaus sollten YouTube-Nutzer natürlich auch die Nutzungsrechte an dem verwendeten Bild- bzw. Videomaterial besitzen. Denn dieses ist generell nicht von der GEMA-Vereinbarung umfasst.

Die Vereinbarung zwischen GEMA und YouTube gilt bis 30. April 2019. Danach werden sich YouTube und GEMA erneut einigen müssen. Was dann kommt, ist offen.

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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