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Gerichtsverfahren vs. Mediation – welche Vorteile bietet die außergerichtliche Alternative?

  • 7 Minuten Lesezeit
anwalt.de-Redaktion

Die Mediation zeichnet sich dadurch aus, dass sie mithilfe verschiedener Kommunikationstechniken die Hintergründe des Konflikts aufarbeitet. Der Mediator bringt die Streithähne zurück ins Gespräch miteinander und unterstützt sie dabei, gemeinsam eine Lösung für ihren Konflikt zu entwickeln. Gegenüber dem Gerichtsverfahren kann diese Methode viele Vorteile haben – auch wenn nicht jeder Streit für eine einvernehmliche Lösung geeignet ist.

Prinzip der Eigenverantwortung: Konfliktparteien bleiben bis zum Schluss die Herrscher des Verfahrens

Die Eigenverantwortlichkeit der Konfliktparteien gehört zu den wichtigsten Grundideen der Mediation. Das bedeutet, die Konfliktparteien sind selbst für den Inhalt des Mediationsverfahrens und die Lösung ihres Konflikts verantwortlich. Damit entscheiden die Konfliktparteien, die man Medianten nennt, z. B. was wie und wie lange besprochen wird. Der Mediator trägt lediglich die Verantwortung für den Prozess und damit den Ablauf der Mediation sowie für die Strukturierung des Verfahrens. Er unterstützt die Medianten bei der Bearbeitung ihres Konflikts, jedoch ohne sich inhaltlich einzumischen. Im Gegensatz zum Schlichter oder Richter macht der Mediator keinerlei Lösungsvorschläge bzw. trifft keinerlei Entscheidung bezüglich des Konflikts.

Bei der Mediation geben die Streitenden den Konflikt somit nicht aus der Hand, sondern bleiben bis hin zur Lösung selbst für ihren Konflikt und dessen Lösung verantwortlich. Die Medianten sind daher bis zum Schluss die Herrscher des Verfahrens. Sie delegieren die Entscheidungsfindung und Konfliktbearbeitung nicht an Anwälte und Richter, sondern versuchen selbstbestimmt, in eigener Verantwortung eine Einigung zu erarbeiten, wobei ihnen der Mediator hilft. Zwar wird auch das deutsche Zivilrecht vom Grundgedanken der Autonomie der Prozessgegner getragen, jedoch gilt das nur bis zu einem gewissen Punkt. Kläger und Beklagte können deshalb zwar selbst bestimmen, welche Anträge sie stellen, welchen Sachverhalt(steil) sie vorbringen und welche Beweismittel sie anbieten, die Entscheidung des Richters und seine Bewertung der Rechts- und Beweislage können sie aber nicht mitbestimmen. Das letzte Wort spricht vor Gericht deshalb der Richter. Bei der Mediation liegt die Entscheidung über die Lösung des Konflikts bei den Medianten, die freiwillig entscheiden, ob sie die erarbeiteten Lösungsoptionen annehmen wollen oder nicht.

Betrachtung des gesamten Konflikts: Statt einzelne Rechtsfragen zu klären, werden die Hintergründe des Konflikts aufgearbeitet

Vor Gericht geht es nur um die streitigen Rechtsfragen, also ob der Anspruch auf Zahlung der Summe X aufgrund eines Kaufvertrags, wegen bestehender Mietmängel oder zur Abgeltung von Urlaubsansprüchen besteht. Die Mediation betrachtet dagegen nicht nur die Fragen, welche rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welcher Sachverhalt nachgewiesen ist und ob damit die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, sondern sie betrachtet den gesamten Konflikt. Die Mediation ergründet dabei, welche Interessen, Bedürfnisse und Wünsche hinter den rechtlichen Forderungen bzw. Positionen der Medianten stehen. Sie fragt nicht, wem was zusteht, sondern interessiert sich vielmehr dafür, warum es gewollt ist.

Bildlich wird dieser Unterschied zwischen Gerichtsverfahren und Mediation häufig anhand des Streits um eine Orange verdeutlicht. Dabei streiten sich zwei Schwestern um eine Orange. Beide Schwestern wollen unbedingt die ganze Orange für sich haben. Ein Gericht würde in diesem Fall lediglich klären, welche der beiden Schwestern rechtlich gesehen die Eigentümerin der streitgegenständlichen Orange ist. Die Mediation hinterfragt die Gründe der beiden Schwestern und findet heraus, dass Schwester Nummer eins erkältet ist und den Saft der Orange zur Stärkung der Abwehrkräfte trinken möchte. Schwester Nummer zwei möchte hingegen einen Kuchen backen und benötigt dafür die Schale einer ganzen Orange. Mit diesem Wissen lässt sich der Streit der beiden Schwestern um eine Orange leicht so lösen, dass die Interessen beider Schwestern berücksichtigt werden können, denn während Nummer eins den Saft erhält, bekommt Nummer zwei die Schale.

Konfliktlösung als Ziel: Im Ergebnis wird kein Machtwort gesprochen, sondern der Konflikt endgültig gelöst

Im Gegensatz zum Gerichtsverfahren geht es bei der Mediation nicht um die Entscheidung eines Richters über Recht und Unrecht, sondern die Medianten arbeiten an einer gütlichen Einigung zum beiderseitigen Nutzen. Formal beendet der Richter zwar auch den Streit zwischen den Konfliktparteien, jedoch nur in Bezug auf die vorgebrachten Anträge nach der Rechts- und Beweislage. Der dahinterstehende Konflikt ist damit aber meist noch lange nicht gelöst. Zum einen stellt die Schlacht vor Gericht meist nur die Spitze des Eisbergs dar und zum anderen wird die Entscheidung nach Rechts- und Beweislage in vielen Fällen nicht gerade als fair und gerecht empfunden. Die Entscheidung des Richters ist daher nur in wenigen Fällen zur Konfliktlösung geeignet. In den meisten Fällen verhärtet sie die Fronten eher weiter.

Am Ende der erfolgreichen Mediation steht dagegen eine tatsächliche Lösung des Konflikts. Statt den Versuch zu unternehmen, die Rechtslage zu bewerten, stellt die Mediation nämlich die Interessen der Streithähne in den Mittelpunkt der Verhandlung und fragt danach, wie der Konflikt konsensual geregelt werden kann. Hierzu wird nicht nach einem Schuldigen gesucht oder herausgefunden, „wer recht hat“. Vielmehr arbeitet die Mediation in ihren Sitzungen auf, was tatsächlich hinter dem Konflikt steckt, welche Emotionen, Interessen und Wünsche eine Rolle spielen und was die Medianten eigentlich wollen. Auf dieser Basis wird eine Lösung entwickelt, die alle Seiten gleichermaßen zufriedenstellt und damit den Konflikt tatsächlich löst.

Nachhaltige Lösung: Die in der Mediation erarbeitete Lösung hat auch in Zukunft Bestand 

Die in der Mediation gefundene Lösung erweist sich auch in der Zukunft als besonders nachhaltig. Dies hat drei Gründe: Zum einen fokussiert sich die Mediation nicht wie das Gerichtsverfahren auf die Vergangenheit, sondern bearbeitet die Gegenwart und Zukunft. Die Vergangenheit wird dabei nur so weit reflektiert, wie es zur Konfliktlösung erforderlich ist. Zum zweiten betrachtet die Mediation nicht nur eine Rechtsfrage, sondern sie leitet die Parteien vielmehr dazu an, die Gründe ihres eskalierten Konflikts zu suchen und mit dem Blick in die Zukunft eine Lösung zu finden, die allen Seiten gerecht wird. Die Basis für die gemeinsame Suche nach Lösungsoptionen stellt dabei das in den vorherigen Phasen der Mediation entwickelte gegenseitige Verständnis der Parteien dar. Der dritte und letzte Grund für die besondere Nachhaltigkeit der Mediation ist schließlich, dass die beiden Streitenden die Lösung selber gemeinschaftlich erarbeitet haben, sodass beide hinter der Lösung stehen.

Nur Gewinner: win-win statt lose-lose

Mit dem Richterspruch verlieren häufig beide Seiten. Auch wenn eine Partei vom Richter recht bekommt, hat der Prozess häufig z. B. die Geschäftsbeziehung oder Freundschaft endgültig zerstört. Nach der Mediation ist hingegen eine Lösung gefunden, die beide Seiten zufriedenstellt und die Beziehung der Streitenden so oft erhält.

Vor Gericht kämpfen beide Seiten erbittert um Sieg oder Niederlage, ohne dass Gemeinsamkeiten, gemeinsame Ziele oder Wünsche und die eigentlichen Interessen eine Rolle spielen. In der Mediation sind die Konfliktparteien dagegen weder auf die Rechtslage noch auf die Entweder-oder-Option beschränkt. Vielmehr haben sie innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, um eine gemeinschaftliche Lösung mit Vorteilen für beide Seiten zu finden. Die Mediation wandelt den Konflikt daher im besten Fall in eine Win-win-Situation um oder findet zumindest einen fairen Ausgleich, bei dem keine der Parteien etwas verliert.

Weniger Kosten: Mediation frisst nicht so viele Ressourcen wie ein langjähriger Gerichtsstreit 

Die Kosten für die Dienstleistung des Mediators werden vorab in der Mediationsvereinbarung nach Stunden- oder Tagessätzen festgelegt. Selbst wenn diese Kosten auf den ersten Blick hoch erscheinen, sind sie im Vergleich zu den Gerichtskosten, die sich am Streitwert bemessen, in vielen Fällen günstiger.

Vertraulichkeit: Mediationen finden nicht in der Öffentlichkeit, sondern in einem geschützten Raum statt

Gerade im wirtschaftlichen Umfeld spielt die Vertraulichkeit der Mediation einen ganz großen Faktor. Unternehmen verlieren in Prozessen schon deshalb, weil vor Gericht der Grundsatz der Öffentlichkeit gilt. Jedes besprochene Detail kann in der Presse landen oder von im Publikum sitzenden Konkurrenten verwertet werden.

Die Mediation findet hingegen in einem rein privaten Umfeld statt und die Vertraulichkeit ist einer der zentralen Grundsätze der Mediation. Dieser Punkt wird daher auch schon in der Mediationsvereinbarung aufgegriffen, in der sich Mediator und Medianten verpflichten, alle Informationen in der Mediation vertraulich zu behandeln. So wird ermöglicht, über alle notwendigen Informationen und Hintergründe für die Konfliktlösung zu sprechen. Da keinerlei Information nach außen dringt, wird so praktisch auch eine etwaige Rufschädigung ausgeschlossen.

Schnelligkeit: wenige Mediationssitzungen statt jahrelanger Instanzenzug

Last, but not least ist der Mediator keine Behörde, sondern ein privater Dienstleister, der seine Arbeit unmittelbar nach Abschluss der Mediationsvereinbarung aufnehmen kann. Die Mediation ist deshalb deutlich schneller als der Gang vor Gericht. Viele Konflikte benötigen nur wenige Mediationssitzungen, und selbst wenn der Konflikt komplex ist und weit mehr Mediationssitzungen erfordert, wird die Mediation sicher nicht so viele Jahre benötigen wie der Instanzenzug.

Foto(s): fotolia.com

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