German Pellets GmbH: Anwälte nehmen Geschäftsführer L. aus Prospekthaftung in Anspruch!

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Die Kanzlei Dr. Späth & Partner mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hat heute den geschäftsführenden Gesellschafter der German Pellets GmbH, Peter L., außergerichtlich in einem ersten Fall aus Prospekthaftung im engeren Sinne in Anspruch genommen und diesen zum vollständigen Schadensersatz an den dortigen Anleger aufgefordert. Gefordert wird von Dr. Späth & Partner als Schadensersatz der vollständige Anlagebetrag, den der dortige Anleger investiert hat. Im Laufe der Woche werden weitere Anspruchsschreiben zugunsten geschädigter Anleger folgen. Erste Klagen sind in ebenfalls in Kürze geplant.

Das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) bestimmt, dass Wertpapierprospekte, die der Emission von – an der Börse handelbaren – Wertpapieren zugrunde liegen, vollständig und richtig sein müssen. Die inzwischen wertlosen Anleihen und Genussrechte der German Pellets GmbH stellen solche Wertpapiere dar.

Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu: „Eine gründliche Überprüfung der jeweiligen Emissionsprospekte durch unsere Kanzlei hat unserer Ansicht nach ergeben, dass zentrale Risiken der Beteiligung nicht benannt wurden und die Geschäftsführung vermutlich Anlegergelder für andere, als die prospektierten Zwecke verwendet hat. Dies führt nach unserer Ansicht zu einem Anspruch gegen die Prospektverantwortlichen auf Rückabwicklung des Erwerbs – im Ergebnis also Zahlung des Erwerbspreises gegen Übertragung der Anleihen und Genussrechte auf die Prospektverantwortlichen.

Als Haftungsgegner kommt nicht nur die insolvente Gesellschaft, sondern auch der Veranlasser des Prospekts in Betracht. Peter L. ist unserer Ansicht nach eindeutig als Prospektverantwortlicher anzusehen. Anleger sollten unserer Ansicht nach gute Chancen haben, ihre Ansprüche zu realisieren.“

Anleihegläubiger von German Pellets können sich nach wie vor bei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB kostenlos registrieren. Die Interessengemeinschaft „German Pellets“ bei Dr. Späth & Partner bündelt die Anlegerinteressen. Zudem sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner dringend Prospekthaftungsansprüche geltend gemacht werden.

Seit dem Jahr 2002 sind Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig.


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