German Pellets: Tochtergesellschaften im vorläufigen Insolvenzverfahren - Fachanwalt informiert

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Neben der insolventen German Pellets GmbH hat das Amtsgericht Schwerin am 22. Februar auch über vier weitere Unternehmen der Unternehmensgruppe das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Die vorläufige Insolvenzverwaltung der German Pellets Genussrechte GmbH und der German Pellets Beteiligungs GmbH übernimmt Herr Rechtsanwalt Dr. Sven Holger Undritz. Die vorläufige Insolvenzverwalterinder German Pellets GmbH, Frau Rechtsanwältin Bettina Schmudde, ist nun auch für die German Pellets Supply GmbH & Co. KG sowie die German Pellets Sachsen GmbH zuständig. Die German Pellets Supply GmbH & Co. KG ist im Gegensatz zu den drei weiteren Unternehmen keine Tochtergesellschaft. Bei der German Pellets Supply GmbH ist die German Pellets GmbH die persönlich haftende Gesellschafterin.

Betroffen von der Insolvenz der German Pellets Genussrechte GmbH sind Anleger, die im vergangenen Jahr die begebenen Genussrechte erworben haben. Aus den Investitionsgeldern wurden offenbar Darlehen an andere Gesellschaften vergeben. Dem Handelsblatt zufolge sollen noch rund 45 Millionen Euro ausstehen. Anleger der Genussrechte könnten mit Totalverlusten rechnen. Im Insolvenzverfahren werden die Genussrechteinhaber nachrangig behandelt.

Möglichkeiten für Betroffene

Anleger könnten mit hohen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen. Derzeit ist noch unklar, ob ausreichend liquide Mittel zur Verfügung stehen. Betroffene sollten frühzeitig reagieren und anwaltlichen Rat hinzuziehen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen.

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