Germania Fluglinie insolvent! Rechte der Passagiere: Erstattung, Rücktransport oder nichts

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Die Meldung über die spontane Einreichung eines Insolvenzantrages der Germania Airline trifft erneut viele Passagiere unvermittelt im Portemonnaie. Ob Passagiere nun Anspruch auf einen anderen Flug oder gar Anspruch auf eine Rückerstattung haben, hängt von einem wichtigen Unterschied ab:

Wurde der bevorstehende Flug mit der Germania im Rahmen einer Pauschalreise gebucht oder wurde das Flugticket direkt bei der Airline als sogenanntes Direktflugticket erworben?

1.Variante: Direktflugticket bei Germania gekauft

Sofern der Passagier das Ticket direkt bei der Germania erworben hat, besteht ein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag und damit einhergehend Rückerstattung des Ticketpreises.

In Wahrheit ist der Passagier allerdings im Rahmen der Insolvenz nur ein Gläubiger unter vielen anderen. Sofern die zu verteilende Insolvenzmasse nicht groß genug sein wird, alle Gläubiger vollständig zu befriedigen, erhält der einzelne Passagier nur eine geringere Rückerstattung im Rahmen seiner insolvenzrechtlichen Quote oder am Ende sogar gar nichts.

Wichtig ist es allemal, sich auf jeden Fall vom Insolvenzverwalter auf die Gläubigerliste aufnehmen zu lassen. Selbst wenn vielleicht die Insolvenzmasse nicht reichen sollte oder nur einen geringeren Erstattungsbetrag bringt, springt manchmal im letzten Moment ein Investor ein und die Möglichkeit einer vollständigen Rückerstattung rückt näher.

Besonders hart trifft es auch diejenigen, die mit der Germania bereits irgendwo waren und nun sozusagen nicht mehr zurückkommen können. Die Kosten eines notwendigerweise nun gebuchten Ersatzfluges bei einer anderen Airline müsste zwar grundsätzlich Germania ersetzen, aber wird es wohl aufgrund der Insolvenz nicht können. Damit steigt allerdings die Forderung gegenüber der Germania, die zur Insolvenz angemeldet werden sollte.

Zudem kann auch die einem Passagier auf Basis der europäischen Fluggastrechteverordnung zustehende Entschädigung für Flugausfall oder Flugverspätung als Forderung angemeldet werden. Dies sind immerhin pro Passagier und Strecke bis zu 600 €.

2.Variante: Pauschalreise 

Wer hingegen im Rahmen einer sog. Pauschalreise mit der Germania geflogen ist oder noch fliegen sollte, kann sich entspannt zurücklehnen und ist nicht betroffen. Reiseveranstalter sind verpflichtet, sich gegen derartige Risiken zu versichern, dies im Rahmen eines Sicherungsscheins an den Kunden weiterzugeben. Reisende können daher entweder einen kostenfreien Ersatzflug vom Veranstalter verlangen oder den Reisevertrag kündigen und den vollständigen Reisepreis zurückfordern.

Sofern der Reiseveranstalter der Aufforderung eines Urlaubers zur kostenfreien Umbuchung nicht rechtzeitig nachkommt oder unbeachtet lässt, darf der Reisende selbstständig einen anderen Flug buchen und die Kosten dem Veranstalter nachträglich in Rechnung stellen.

Zudem besteht unter Umständen ein Schadensersatzanspruch, sofern aufgrund der Umbuchung nutzlos Urlaubszeit verschwendet werden musste.

3.Variante: Reiseportal 

Sofern der Passagier den Germania-Flug über ein Reiseportal im Internet gebucht und hierbei gleichzeitig ein Hotel hinzugefügt hat, erhielt er gegebenenfalls einen sog. Reisesicherungsschein. Dieser ist gerade dazu da, im Falle einer Insolvenz die Reise zu sichern. Hieraus kann unmittelbar die Vorauszahlung zurückverlangt und auch die Kosten eines anderweitigen Rücktransports ersetzt verlangt werden.

Rechte zusammengefasst:

Der Passagier hat also grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Sofern er eine Pauschalreise gebucht hat, dürfte in den meisten Fällen kein Schaden entstehen. Wenn doch, beispielsweise aufgrund eingebüßter Urlaubsfreude oder Untätigkeit des Reiseveranstalters, haben die Betroffenen einen solventen Partner und können auch auf Basis des Sicherungsscheins Ersatz ihrer Kosten problemlos verlangen.

Sofern der Schuldner die Germania selbst ist, sieht es weniger rosig aus. Allerdings sollten dann auch wirklich alle einem Betroffenen zustehenden Rechte addiert und zur Insolvenz angemeldet werden. Hierzu gehören die Kosten der Flugtickets, Entschädigung für ggf. Flugausfall und Ersatzbuchung.


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