Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 24 bei Km 82,250 in Richtung Hamburg ist angreifbar!

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Wer einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle des Landkreises Ludwigslust-Parchim erhalten hat, weil er angeblich

  • auf der Bundesautobahn 24 
  • bei Streckenkilometer 82,250
  • in Fahrtrichtung Hamburg
  • zuständige Autobahnmeisterei HGN1
  • statt zulässiger 100 km/h 
  • zu schnell gefahren sein soll, 

sollte sich gegen den Vorwurf zur Wehr setzen. 

Gemessen wird dort häufig mit einem Laser-Messgerät vom Typ Poliscan Speed in der Version des sogenannten Enforcement Trailer. Dies ist ein silbergrauer Anhänger, der an eine Mischung zwischen einem Bau-Anhänger und einem Stealth-Fighter erinnert und recht unscheinbar neben einer der Fahrbahnen steht. 

Wir haben bereits mehrfach für die besagte Stelle nachgewiesen, dass die im Gerät einprogrammierte Höhe des Messgeräts nicht mit der tatsächlichen Aufstellhöhe übereinstimmt und dass die Abweichungen auch über den Toleranzbereich hinausgehen, der vom Hersteller des Messgeräts in der Gebrauchsanweisung vorgesehen ist. 

Es bestehen hiernach gute Chancen auf Verfahrenseinstellungen oder Reduzierungen der Geldbuße auf einen Betrag, der keinen Punkteeintrag mehr in Flensburg nach sich zieht. 

Hinzu kommt, dass zwar mehrere 100er-Schilder hintereinander aufgestellt sind, das letzte Schilderpaar aber fast 4,5 Kilometer vor der Messstelle steht. Es wird dadurch aus Sicht der Verteidigung offensichtlich, dass bewusst eine Messstelle ausgewählt wird, an der die Verkehrsteilnehmer sich längst nicht mehr darüber im Klaren sind, dass das nicht mehr wiederholte Tempo-Limit noch fortgilt. 

Dr. Sven Hufnagel von der Kanzlei Dr. Hufnagel Rechtsanwälte in Aschaffenburg ist seit 2003 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2007 Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er ist auf die Verteidigung in Bußgeldsachen und Verkehrsstrafsachen spezialisiert und verteidigt bundesweit vor allen Behörden und Gerichten, um Betroffenen den Führerschein zu erhalten. Im Focus-Spezial für die Jahre 2015, 2016 und 2017 wird er als einer von Deutschlands „Top-Anwälten im Verkehrsrecht“ bezeichnet. Für die Presse steht er regelmäßig als Interviewpartner zur Verfügung. Weitere Informationen über ihn finden Sie auf unserer Website www.fahrverbot-rechtsanwalt.de.


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