Gesellschafterstreit – Streit mit Mitgesellschaftern

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Gerade wenn eine Gesellschaft wie eine GmbH, eine OHG, eine Kommanditgesellschaft, eine UG, SE oder Partnerschaftsgesellschaft nur wenige Gesellschafter hat, kommt es für die Zusammenarbeit zwischen den Gesellschaftern im besonderen Maße auf gegenseitiges Vertrauen, gegenseitige Wertschätzung und insgesamt ein gutes Miteinander an. Eine Gesellschaft funktioniert damit gar nicht so anders als eine Ehe.

Ausgangslage vieler Gesellschafterstreitigkeiten

Kommt es zu einem Streit zwischen Gesellschaftern, geht es daher oft nur vordergründig um einzelne, konkret zu benennende Punkte, während es tatsächlich oft um viel mehr geht: Enttäuschte Erwartungen, Kränkungen oder andere emotionale Punkte. 

Üblicher Ablauf bis zur gerichtlichen Entscheidung oder Einigung

Z.B. die außerordentliche, fristlose Kündigung eines Mitgesellschafters, ein sonstiges Beschneiden der Rechte das anderen Gesellschafters durch Beschlussfassungen auf einer Gesellschafterversammlung, die Anfechtung eines Beschlusses, die Absetzung von Geschäftsführern oder andere konfrontative Maßnahmen sind daher oft nur der Beginn einer offen ausgetragenen, grundsätzlichen Auseinandersetzung. Solche Auseinandersetzungen folgen häufig einem bestimmten Ablauf: Zuerst sammeln sich Gründe für Unzufriedenheit, die im Ergebnis nicht erfolgreich aus der Welt geschafft werden können. Dann beginnen konfrontative Maßnahmen, indem z.B. alle Gesellschafter bis auf einen dem einen isolierten Gesellschafter außerordentlich kündigen. Oft dehnt sich die Auseinandersetzung dann auf andere Bereiche aus, indem z.B. über Abmahnungen weitere Verfehlungen „in den Ring geworfen“ werden, durch einstweilige Verfügungen Fakten geschaffen oder durch Auskunftsbegehren weiterer „Schmutz“ über die jeweils anderen gesucht wird. Am Ende stehen gerichtliche Entscheidungen oder häufiger: eine Einigung. 

Am Ende zählt die Summe der Punkte, die jede Seite machen konnte

Der Ausgang gerichtlicher Entscheidungen, aber auch das Ergebnis einer möglichen Einigung hängen dabei von den gegenüberstehenden Positionen ab: Wer hat (nachweisbare) Fehler gemacht, wer konnte welchen Druck, welches Drohpotential oder auch nur welchen Lästigkeitswert aufbauen? Die Summe daraus entscheidet, mitunter auch über wirtschaftliche Existenzen. 

Rechtliche Beratung verhindert eigene Fehler und lässt einen möglichst viele Punkte sammeln

Sofern man einen kritischen Punkt daher nicht doch schon bereits vorher im gemeinsamen Miteinander aus der Welt geschafft bekommt: Spätestens ab der Planung einer außerordentlichen Kündigung eines Mitgesellschafters, ab der Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung, mit der ein in Ungnade gefallender geschäftsführender Gesellschafter als Geschäftsführer abgesetzt oder ein sonst die Rechte des Anderen beschneidender Beschluss gefasst wird, oder vor jeder sonstigen konfrontativen Maßnahme sollte man sich einen rechtlichen Berater suchen, der Erfahrungen mit Gesellschafterstreitigkeiten hat. Gleiches gilt für den Betroffenen entsprechender Maßnahmen: Sobald man eine außerordentliche Kündigung erhält, per Gesellschafterbeschluss von seinen Aufgaben entbunden oder sonst vor vollendete Tatsachen gestellt wird, sollte man sich die Hilfe eines versierten rechtlichen Beraters suchen. Es geht schließlich oft um einen wesentlichen Teil des eigenen Lebenswerkes.

Weisner Partner - Das Ergebnis entscheidet, nicht die Ausgangslage

Wir von Weisner Partner beraten seit Jahren Gesellschafter aller Gesellschaftsformen bei Gesellschafterstreitigkeiten. Wir identifizieren gemeinsam mit unseren Mandanten die Stärken und Schwächen des Gegners – aber auch die eigenen. Auf dieser Grundlage entwickeln wir eine bestmögliche Strategie und setzen diese um. Das Recht ist dabei nur ein Mittel zum Zweck.



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