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Gesetzesänderungen im August 2014: Änderungen beim EEG, SEPA-Pflicht und mehr

  • 3 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

Der Gesetzgeber hat das Sommerloch in diesem Jahr mit einer Reihe von Gesetzesänderungen gefüllt. Sie betreffen das Betreuungsgeld, Zahlungsfristen im Geschäftsverkehr, die Erneuerbaren Energien und den Tierschutz. SEPA-Überweisungen halten nun zudem Einzug bei nicht privaten Überweisungen und Lastschrift. Für Maler und Lackierer gilt ein neuer Mindestlohn.

Erhöhung von 100 Euro auf 150 Euro beim Betreuungsgeld

Wer sein Kleinkind im zweiten und dritten Lebensjahr zu Hause betreut, erhält nun 150 Euro im Monat, wenn er auf dessen Kita-Besuch verzichtet. Die Geburt des Kindes darf dabei nicht vor dem 1. August 2012 liegen.

Zahlungsfristen im Geschäftsverkehr

Schon kurz vor Augustbeginn, nämlich ab 29. Juli, ändern sich die Regeln für Zahlungen im Geschäftsverkehr. Fristen, die für eine Zahlung länger als 60 Tage Zeit einräumen, müssen künftig ausdrücklich vereinbart werden. Setzt die Zahlung eine Abnahme bzw. Überprüfung der Leistung voraus, sind dafür zudem nur Fristen von maximal 30 Tagen möglich.

Eine an einen öffentlichen Auftraggeber gerichtete Rechnung wird automatisch 30 Tage nach Erhalt fällig. Neu ist zudem für Gläubiger die unabhängig von seiner wirklichen Höhe mögliche Geltendmachung eines Mindestverzugsschadens von 40 Euro.

Eigenverbraucher zahlen mehr EEG-Abgabe

Der Boom der Erneuerbaren lässt den Gesetzgeber auf die Bremse treten. Es kommt zu Einschränkungen beim EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Für selbstgenutzten Strom von Anlagen, deren Inbetriebnahme erst ab August erfolgt, entstehen künftig Kosten in Höhe von 30 Prozent der EEG-Abgabe. Ab 2016 steigt der Anteil auf 35 Prozent und im Folgejahr auf 40 Prozent. Das gilt allerdings nicht für bestehende Anlagen. Befreit sind zudem Photovoltaikanlagen mit bis zu 10 kw Leistung. Entsprechendes gilt bei einer erzeugten Strommenge von weniger als 10 Mwh im Jahr. Folgen hat die EEG-Änderung auch auf der anderen Seite bei den Großerzeugern: Bei Anlagen ab 500 kw müssen sie ab 2015 ihren Strom selbst vermarkten. Im Jahr darauf sind auch Betreiber von 100 kw-Anlagen zur Selbstvermarktung verpflichtet.

Abstandsregelung für Windkraftanlagen

Bei Windkraftanlagen halten es einige gern mit der Devise: Abstand halten! Bereits seit 1997 sind sie laut Baugesetzbuch (BauGB) bevorzugt im Außenbereich zu realisieren. Im Laufe der Jahre haben sie immer größere Höhe erreicht. Je nach Lage ist das mehr oder minder problematisch. Eine Regelung des Mindestabstands war bisher aber nicht vorgesehen. Daher hat nun der Bundesrat einer entsprechenden in § 249 Abs. 3 BauGB zu findenden Länderöffnungsklausel zugestimmt. Demnach können sie bis zum 31. Dezember 2015 Landesgesetze mit Abstandsregeln verkünden.

Katzen, Hunde & Co. besser geschützt

Der Handel mit Wirbeltieren wird besser kontrolliert. Ab August 2014 bedarf es zu ihrer Einfuhr nun auch dann einer behördlichen Erlaubnis des Veterinäramts, wenn es sich um Haustiere handelt. Außerdem schreibt das Tierschutzgesetz bei Weitergabe der Tiere nun eine schriftliche Information über deren Bedürfnisse vor. Damit soll sich gerade der Handel mit Hunden – insb. Welpen – und Katzen aus dem Ausland verbessern, der oft auf Kosten der Tiere geht, verbessern. Neue Anforderungen müssen auch mit Ausbildung, Training und psychologischer Betreuung von Tieren befasste Menschen mit einem Sachkundenachweis erfüllen.

Höherer Mindestlohn für Maler, Lackierer und Fleischbranche

Ungelernte Kräfte im Maler- und Lackiererhandwerkt erhalten 9,90 Euro. Gelernte Kräfte sind mindestens 10,50 Euro (neue Bundesländer) bzw. 12,30 Euro (alte Bundesländer) zu zahlen. In Berlin sind es 12,30 Euro. Die Mindestlöhne steigen um jeweils 0,40 Euro (neue Länder) bzw. 0,30 Euro ab Mai 2015 und 2016.

In der Fleischwirtschaft sind ab August 2014 bundesweit einheitlich 7,75 Euro zu zahlen. Ab Anfang 2015 ist wegen des allgemeinen Mindestlohns ein Anstieg auf 8,50 Euro zu erwarten.

SEPA-Überweisungen – jetzt aber

Probleme haben die SEPA-Verwendungspflicht für Verwaltung, Vereine, Freiberufler und Selbständige um sechs Monate verzögert. Nun kommt sie aber: Mit Beginn August tritt die 22-stellige IBAN in die Fußstapfen von Kontonummer und Bankleitzahl zur Abwicklung von Lastschriften und Überweisungen. Für Verbraucher ist es erst ab Februar 2016 soweit, sich bei ihren Bankgeschäften vollends zu verabschieden.

Banken müssen Provision offen legen

Banken trifft ab Anfang August eine Mitteilungspflicht über sämtliche Provisionen – und das ohne Nachfragen. Ursache ist hier statt einer Gesetzesänderung eine Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil v. vom 03.06.2014, Az.: XI ZR 147/12). Für Opfer einer Falschberatung erhöhen sich damit die Chancen auf Schadensersatz.

Honorarfinanzanlagenberater brauchen Erlaubnis

Die Beratung in Anlagefragen gegen Honorar wird erlaubnispflichtig. Wie Bereits Finanzanlagenvermittler müssen auch Honorarfinanzanlagenberater einen Sachkundenachweis erbringen. Erforderliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung sind weitere Voraussetzungen fürs Tätigwerden. Dafür winkt ein Eintrag im Vermittlerregister und eine Auflistung im Honoraranlageberater-Register auf Seiten der BaFin.

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia/Marina Lohrbach

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