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Gesetzesänderungen im Juli 2016: Rentenanpassung, Entsorgung von Elektrogeräten und mehr

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anwalt.de-Redaktion

Zur Jahresmitte 2016 – vor der parlamentarischen Sommerpause – gibt es natürlich auch wieder eine Reihe von Gesetzesänderungen. Am meisten werden davon wohl Rentner und bedürftige Familien mit Kindern profitieren.

Renten steigen um 4,25 bzw. 5,95 Prozent

Laut Bundesarbeitsministerium ist es das stärkste Rentenplus seit 23 Jahren: In den alten Bundesländern steigen die Renten ab Juli 2016 um 4,25 Prozent und in den neuen sogar um 5,95 Prozent.

Rentenanpassungen orientieren sich grundsätzlich an der Lohnentwicklung, die vom Statistischen Bundesamt ermittelt wird. Sie spiegelt sich auch in den an die Deutsche Rentenversicherung gezahlten Beiträgen wider. Ebenfalls einbezogen wird ein sogenannter Nachhaltigkeitsfaktor, der die Anzahl der Beitragszahler im Verhältnis zu den Rentenbeziehern berücksichtigt.

Aufgrund dieser Zahlen wurde die aktuelle Rentenerhöhung um 4,25 bzw. 5,95 Prozent beschlossen. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung soll dagegen in den kommenden Jahren stabil bei 18,7 Prozent bleiben.

Handel muss alte Elektronikgeräte zurücknehmen

Gehen Elektrogeräte, wie beispielsweise Fernseher, Waschmaschine, Computer oder Smartphone, kaputt oder sind nicht mehr zeitgemäß, dürfen sie nicht einfach mit dem Hausmüll entsorgt werden. Bereits seit Längerem ist eine Rückgabe an kommunale Sammelstellen oder über Rücknahmesysteme der Hersteller möglich.

Ab dem 24.07.2016 sind auch Händler verpflichtet, die Altgeräte von Verbrauchern kostenfrei zurückzunehmen. Voraussetzung ist, dass die Verkaufsfläche des Elektromarkts bzw. die Lager- und Versandfläche bei Onlineshops mindestens 400 Quadratmeter beträgt.

Kleinelektrogeräte, deren Seiten nicht länger als 25 Zentimeter sind, können in haushaltsüblichen Mengen ohne weitere Voraussetzungen abgegeben werden (1:0-Rücknahme). Größere Geräte müssen Unternehmen nur dann kostenlos zurücknehmen, wenn gleichzeitig ein entsprechendes Neuprodukt gekauft wird (1:1-Rücknahme).

Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektrogesetz) trat eigentlich bereits im Oktober 2015 in Kraft. Während einer neunmonatigen Übergangsfrist waren die Händler noch von ihrer Rücknahmepflicht verschont – ab 24.07.2016 soll damit aber Schluss sein.

Erhöhung des Kinderzuschlags auf 160 Euro

Ab dem 01.07.2016 steigt der maximal mögliche Kinderzuschlag von monatlich 140 Euro auf 160 Euro pro Kind. Anspruch darauf haben Eltern mit geringem Einkommen für die in ihrem Haushalt lebenden Kinder. Beantragt werden kann ein Kinderzuschlag schriftlich bei der örtlich zuständigen Familienkasse.

Voraussetzung für die Gewährung ist, dass die Eltern zwar genug Geld für ihren eigenen Lebensunterhalt verdienen, aber mit dem Geld nicht auch noch den Bedarf ihrer Kinder ausreichend decken können. Die Summe aus Kindergeld und Kinderzuschlag ist dabei so bemessen, dass sie den durchschnittlichen Bedarf der Kinder abdecken kann.

Rückwirkende Erbschaftsteuerreform geplant

Eigentlich sollte der Gesetzgeber bis spätestens 30.06.2016 Änderungen an der Erbschaftsteuer vornehmen. Das Bundesverfassungsgericht hatte nämlich bereits im Jahr 2014 festgestellt, dass die derzeitige Regelung verfassungswidrig ist. Kritisiert hatten die Richter insbesondere die Besserstellung von vererbtem Betriebsvermögen gegenüber vererbtem Privatvermögen.

Nach einer Pressemitteilung der Bundesregierung hat sich die Koalition inzwischen auf einen Kompromiss geeinigt. Danach sollen Unternehmen – zum Schutz der Arbeitsplätze –auch zukünftig steuerbegünstigt vererbbar bleiben. Die Voraussetzungen dafür sollen allerdings strenger werden.

Vor Inkrafttreten muss aber erst das förmliche Gesetzgebungsverfahren durchlaufen werden, das üblicherweise einige Zeit dauert. Währenddessen kann sich der aktuelle Gesetzentwurf noch erheblich verändern. Die später beschlossene Neuregelung soll dann aber rückwirkend zum 01.07.2016 wirksam sein.

(ADS)

Foto(s): ©Fotolia.com

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