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Gesetzesänderungen im Mai 2024: Schweizer Bußgelder vollstreckbar, Flugtickets teurer und mehr

  • 4 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

Schweizer Bußgelder in Deutschland vollstreckbar

Verkehrsverstöße in der Schweiz kommen Verkehrsteilnehmern deutlich teurer zu stehen als in Deutschland. Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 20 km/h außerorts werden hierzulande 88,50 Euro fällig. Auf Schweizer Autobahnen kosten 20 km/h zu viel dagegen rund 185 Euro und auf anderen Straßen in der Alpenrepublik drohen sogar rund 245 Euro Bußgeld.

Wer die Schweiz nach einem Verkehrsverstoß unbehelligt verlassen konnte, entging solchen Bußgeldern bisher in Deutschland. Nur um die Schweiz mussten Verkehrsteilnehmer dann besser einen Bogen machen. Sonst drohte die Vollstreckung beim nächsten Besuch im Land der Eidgenossen.

Ab 1. Mai können Schweizer Bußgelder, die mindestens 80 Schweizer Franken betragen, jedoch auch in Deutschland vollstreckt werden. Zuständig ist das Bundesamt für Justiz. Umgekehrt können deutsche Bußgelder ab 70 Euro in der Schweiz vollstreckt werden.

Fliegen wird teurer

Eine Erhöhung der Luftverkehrssteuer lässt die Flugticketpreise ab 1. Mai steigen. Die seit 2010 existierende Steuer gilt bis auf wenige Ausnahmen für gewerbliche Passagierflüge, die in Deutschland starten. Die erwarteten Mehreinnahmen von 1,5 Mrd. Euro in den nächsten drei Jahren fließen an den Bund. An ihn ist die Steuer von den Fluggesellschaften über den Zoll zu entrichten. Die Fluggesellschaften versuchen die Steuer ihrerseits über den Ticketpreis an die Passagiere weiterzugeben. Folge der Steuererhöhung kann auch die Streichung dadurch unrentabel werdender Flüge sein.

Die Steuererhöhung ist abhängig von der Distanz der Flüge, die in drei Distanzklassen eingeteilt sind. Im Mittel beträgt sie 19,2 Prozent und wirkt sich in Euro wie folgt aus:

  1. Für Inlandsflüge, Flüge in EU-Mitgliedsstaaten und bestimmte Länder wie die Türkei (Anlage 1 Luftverkehrssteuergesetz): von 13,03 Euro pro Fluggast auf 15,53 Euro
  2. Für Flüge in andere Länder bis zu einer Entfernung von 6.000 km wie etwa arabische Staaten (Anlage 2 Luftverkehrssteuergesetz):  von 33,01 Euro auf 39,34 Euro  
  3. Für Flüge in Länder, die nicht zu den beiden vorherigen Distanzklassen zählen wie unter anderem amerikanische Staaten: von 59,43 Euro auf 70,83 Euro

Fahrzeuginformationen sollen Vergleich erleichtern

Fahrzeughändler und -hersteller müssen Verbrauchern ab Mai 2024 neue und weitere Informationen zu Emissionen, Verbrauch und CO2-Kosten von Neuwagen geben. Das neue Label ist direkt am Pkw selbst anzubringen. Zudem gelten die Informationspflichten für Onlineinserate von Fahrzeugen. Ab Mai muss darüber hinaus ein Aushang über alle an einem Verkaufsort ausgestellten oder angebotenen Pkw-Modelle informieren.

Die Änderungen sollen Verbrauchern den Fahrzeugvergleich erleichtern. Die Werte richten sich dazu künftig ausschließlich nach dem strengeren WLTP-Prüfmessverfahren. Die bisherige Verbindung der Emissionen mit dem Fahrzeuggewicht, die den Vergleich erschwerte, entfällt damit. Schwere Fahrzeuge erschienen dadurch trotz höherer Emissionen umweltfreundlicher als kleinere Fahrzeuge.

Fahrzeuge sind danach einer Emissionsklasse zuzuordnen. Die Bandbreite von keinen Emissionen bis hohe Emissionen zeigt das Label mittels eines Buchstaben von A bis G und einer entsprechenden von grün bis rot reichenden Farbskala. Die Kennzeichnungen unterscheiden sich zudem nach der Antriebsart durch spezifische Informationen wie etwa zur Reichweite und zum Stromverbrauch bei einem Elektroantrieb. Bei Hybridfahrzeugen mit Elektro- und Verbrennerantrieb ist künftig auch der Verbrauch bei reinem Fahren mit dem Verbrennungsmotor anzugeben.

Zu informieren ist außerdem über die voraussichtlichen CO2-Kosten des Fahrzeugs in den nächsten zehn Jahren bei einer angenommenen Fahrleistung von 15.000 km pro Jahr. In der Zukunft ungewissen CO2-Preisen, die sich für Autofahrer vor allem bei den Kraftstoffpreisen auswirken, sollen Angaben zu einer niedrigen, mittleren oder hohen Preissteigerung begegnen.

Mindestlöhne in der Pflege steigen

Die Mindeststundenlöhne in der Pflege ändern sich ab Mai wie folgt:


neu ab Mai 2024

bis Mai 2024

Pflegehilfskräfte

15,50 Euro

14,15 Euro

Qualifizierte Pflegehilfskräfte

16,50 Euro

15,25 Euro

Pflegefachkräfte

19,50 Euro

18,25 Euro

Die nächste Mindestlohnerhöhung für Mitarbeiter im Pflegebereich erfolgt ab Juli 2025.

Doktorgrad in neuem Reisepass und Ausweis

In Reisepässen und Personalausweisen stehen Doktorgrade bisher beim Namen. Das sorgt immer wieder für Verwirrung vor allem bei Grenzkontrollen. Grund ist auch die Nichtdarstellung von Doktorgraden im maschinenlesbaren Teil von Ausweisen.

In neuen Personalausweisen, die ab 2. Mai 2024 beantragt werden, finden sich Angaben zum Doktorgrad auf der Rückseite. In neuen Reisepässen sind sie auf der ersten Seite zu finden. Nur in vorläufigen Ausweisdokumenten stehen Doktorgrade weiterhin vor dem Namen und verringern dadurch die dort für den Namen zur Verfügung stehende Zeichenanzahl.

Neue Regeln fürs Wasserskifahren

Wasserfahrzeuge, mit denen Wasserskifahrer gezogen werden, müssen ab Mai weitere Anforderungen erfüllen. Bereits jetzt muss ein sicherer Sitzplatz für den mit dem Rücken zum Fahrzeugführer sitzenden Beobachter des Wasserskiläufers vorhanden sein. Dasselbe gilt für ausreichenden Platz und Einrichtungen, um diesen Wasserskiläufer im Notfall bergen zu können.

Neu hinzukommende Anforderungen sind eine mit dem Boot fest verbundene Aufstiegshilfe und Zugeinrichtung, die für das Ziehen von Wasserskiläufern ausreichend ausgelegt ist. Weiterhin verwendet werden dürfen Wassermotorräder, die in der amtlichen Liste des Bundesverkehrsministeriums enthalten sind (VkBl. 2012 S. 412).

(GUE)

Foto(s): ©Adobe Stock/sodawhiskey, ©Adobe Stock/Alrika

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