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Getrennte Eltern: Wer bekommt den Impfpass des Kindes?

  • 2 Minuten Lesezeit
anwalt.de-Redaktion

Nach einer Trennung gehen die Streitigkeiten oft erst richtig los, besonders wenn es gemeinsame Kinder gibt. Für die sind grundsätzlich beide Elternteile weiterhin verantwortlich. So ist es kein Wunder, dass es zum Sorgerecht oder zur Regelung von Umgangszeiten zahllose Entscheidungen gibt.

Mutter verlangt Herausgabe von Dokumenten ihres Kindes

Nun musste das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg allerdings über den Verbleib eines Impfpasses nebst ärztlichem Untersuchungsheft entscheiden. Die Mutter hatte von ihrem getrennt lebenden Ehemann die Herausgabe dieser Dokumente verlangt. Das Kind lebte schließlich bei ihr und außerdem brauchte sie die Unterlagen, da eine Auffrischung von Impfungen bevorstand.

Der Vater aber wollte den Impfpass nicht herausgeben. Seiner Meinung nach wollte die Mutter die Dokumente nur dafür verwenden, um das Kind bei einer bestimmten Schule anzumelden, womit er allerdings nicht einverstanden war. Zwischen den beiden getrennt lebenden Eheleuten sind auch noch zahlreiche andere Streitigkeiten vor Gericht anhängig, unter anderem auch über das Sorgerecht.

Amtsgericht behandelt Impfpass als Haushaltsgegenstand

Bezüglich Impfausweis und Untersuchungsheft fand zunächst vor dem Amtsgericht (AG) Cham eine Güteverhandlung statt. Nachdem sich die Beteiligten auch dort nicht einigen konnten, erging der Beschluss, dass der Vater die Dokumente an die Mutter herausgeben muss.

Dabei hatte das AG Impfbuch und Untersuchungsheft als Haushaltsgegenstände betrachtet und aus Billigkeitsgründen bestimmt, dass sie dem Elternteil zustehen, bei dem das Kind derzeit lebt.

Unterlagen waren vorübergehend verschwunden

Gegen diese Entscheidung wehrte sich der Vater allerdings mit einer Beschwerde. Zur Begründung führte er an, gar nicht im Besitz der geforderten Dokumente zu sein. Tatsächlich waren diese im Rahmen des Auszugs der Mutter in einer Tasche gelandet, die sie vorübergehend bei ihrem Bruder untergestellt hatte.

Später allerdings waren Impfausweis und Untersuchungsheft doch wieder bei ihm gelandet. Dementsprechend musste das für das Beschwerdeverfahren zuständige OLG weiterhin über die Herausgabe entscheiden.

Anspruch auf Herausgabe im Rahmen des Unterhalts

Als Haushaltsgegenstände, so wie es das AG in der Vorinstanz getan hatte, wollte das OLG die persönlichen Unterlagen des Kindes allerdings nicht betrachten. Die Richter hier meinten außerdem, dass dies kein Fall der elterlichen Sorge, sondern ein zum Unterhaltsrecht gehörendes Problem sei.

Der Anspruch auf Unterhalt beziehe sich schließlich auf alle elementaren Bedürfnisse des Kindes und damit ggf. auch auf die Verfügbarkeit wichtiger persönlicher Dokumente. Im Ergebnis bestätigte aber auch das OLG, dass der Vater den Impfpass und das Untersuchungsheft an die Mutter herausgeben muss.

Fazit: Im Fall getrennt lebender Eltern sollten sich wichtige und gegebenenfalls benötigte Dokumente von Kindern in der Regel bei dem Elternteil befinden, bei dem das Kind derzeit lebt.

(OLG Nürnberg, Beschluss v. 24.11.2015, Az.: 11 UF 1140/15)

(ADS)

Foto(s): ©Fotolia.com

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