GigaTribe und kinderpornografische Dateien nach § 184b StGB – Hausdurchsuchung droht

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Der Besitz kinderpornografischer Dateien ist ein pikantes Thema. Es drohen nicht nur rechtlich, sondern auch sozial unangenehme Folgen. Eine fachlich kompetente Rechtsverteidigung, die Ihren Fall mit der nötigen Diskretion behandelt, ist nun wichtig und sollte unverzüglich nach Bekanntwerden eines Ermittlungsverfahrens zurate gezogen werden. Nicht selten kommt es inzwischen vor, dass der Besitz von kinderpornografischem Material mit dem Peer-to-Peer-Netzwerk GigaTribe in Verbindung gebracht wird. Was es damit auf sich hat und an welchen Punkten ich als Ihr Strafverteidiger ansetzen werde, möchte ich Ihnen in diesem Rechtstipp aufzeigen. 


Wie funktioniert GigaTribe?

Ein Peer-to-Peer-Netzwerk ist einfach gesagt eine Verbindung mehrerer gleichberechtigter Computer, die sich gegenseitig Daten zur Verfügung stellen. Dabei geben private Peer-to-Peer-Anbieter wie GigaTribe ihren Nutzern die Möglichkeit, untereinander zu chatten und unbegrenzt Dateien wie Bilder und Videos auszutauschen. Die ausgetauschten Daten sind eigentlich nur für die Nutzer sichtbar, mit denen man sich verbunden hat. Die Übertragung ist verschlüsselt. So können einfach und vor allem anonym in kurzer Zeit eine Menge Dateien mit verschiedenen Nutzern geteilt werden. 


Ermittlungsverfahren und Hausdurchsuchung trotz vermeintlicher Anonymität?

Zwar sollen eigentlich nur die beteiligten Nutzer Zugriff auf die Dateien erhalten, trotz dieser vermeintlichen Sicherheit, gelingt es der Polizei in ihren Ermittlungen jedoch immer wieder, Kenntnis von strafbaren Handlungen wie der Verbreitung kinderpornografischer Schriften auf GigaTribe zu erhalten. Eine der häufigsten Polizeimethoden ist das Einschalten nicht offen ermittelnder Polizeibeamter. Diese erstellen bei GigaTribe Accounts, die sich dann mit anderen Nutzern des Netzwerks in Verbindung setzen. Auf diesen Accounts werden den Nutzern Dummy-Dateien, also Fake-Dateien, zum Download bereitgestellt und mit szenetypischen Bezeichnungen versehen. Sobald ein Nutzer diesem Account Dateien zur Verfügung stellt, oder er die Dummy-Datei herunterlädt, kann die Polizei mittels bestimmter Software die IP-Adresse des Nutzers ermitteln. Mit der meist darauffolgenden Hausdurchsuchung erlangt der Nutzer sodann erstmals offiziell Kenntnis von dem Ermittlungsverfahren. Nun sollte der Nutzer umgehend einen Rechtsanwalt beauftragen, der sich mit der Materie auskennt. Mit dem Bereitstellen und evtl. mit dem vorrätig halten kinderpornographischer Materialien auf dem heimischen PC ist eine Strafbarkeit nach §184 b StGB gegeben, die eine Freiheitsstrafe von mindestens 3 Monaten bis zu 5 Jahren vorschreibt. Nach dieser Vorschrift kann eine Strafbarkeit auch darin begründet sein, wenn der Nutzer nur versucht, die bereitgestellt Dummy-Datei herunterzuladen. 


Vorwurf Kinderpornografie – Ansatzpunkte und Chancen für die Strafverteidigung

Was haben Sie als Beschuldigter in einem solchen Strafverfahren zu erwarten und welche Möglichkeiten habe ich als Ihr Strafverteidiger auf den Ausgang des Verfahrens einzuwirken? Zunächst einmal sei gesagt, dass ein Strafverfahren wegen Besitz oder Verbreitens kinderpornografischer Materialien in Deutschland anders abläuft, als man kürzlich am prominenten Beispiel Jan Rouven in den USA sehen konnte. In diesem Fall sind die ermittelnden Behörden ebenfalls mittels eines verdeckten Ermittlers auf der Plattform GigaTribe dem Beschuldigten auf die Spur gekommen. Nach einer nunmehr ca. 2-jährigen Verfahrensdauer, die Jan Rouven in Untersuchungshaft verbracht hat, drohen ihm nun bis zu 20 Jahre Haft ohne Chance auf vorzeitige Entlassung. Ganz so schwerwiegend sind die rechtlichen Folgen in Deutschland, wie bereits angesprochen, nicht. Zunächst ist nach der Hausdurchsuchung mit einer längeren Auswertungszeit Ihrer bei der Hausdurchsuchung sichergestellten Festplatten zu rechnen. Diese beläuft sich auf mindestens 6 Monate, eher auf ca. 1 Jahr. Es ist jedoch sehr unwahrscheinlich, dass Sie diese Zeit in der Untersuchungshaft verbringen müssen.

In dieser Zeit beginnt bereits die Arbeit der Strafverteidigung. Ziel ist es immer, das Verfahren außergerichtlich zu beenden, was mir in meiner mehrjährigen Laufbahn als Strafverteidiger meistens gelungen ist. Mit Erreichung dieses Ziels wird nicht nur verhindert, dass Sie rechtlich mit einem blauen Auge davonkommen. Viel wichtiger ist, dass Ihnen die oft dramatischeren Nebenfolgen des Strafverfahrens im sozialen und beruflichen Umfeld erspart bleiben. 

Einfluss auf das Ergebnis des Strafverfahrens haben zahlreiche Detailfragen des jeweiligen Einzelfalls: Wie hoch ist die Anzahl der vorgefundenen Dateien? Haben Sie die Dateien nur besessen oder auch aktiv verbreitet? Handelt es sich um sogenannte „Posing-Fotos“ oder um die Darstellung sexueller Handlungen? Sind Sie vorgestraft? Sind die Taten möglicherweise schon verjährt? 

Ebenfalls bedeutsam kann die Frage sein, ob Sie die Dateien vielleicht nur fahrlässig besessen haben. Denn wir erinnern uns, dass auf GigaTribe oft sehr große Datenmengen heruntergeladen werden. War es für Sie nicht erkennbar, dass sich darunter strafrechtlich relevantes Material befindet, entfällt eine Strafbarkeit sogar gänzlich. 


Den richtigen Strafverteidiger finden! – Ich verteidige bundesweit

Es zeigt sich, dass es eine Reihe von Ansatzpunkten bei der Strafverteidigung gibt. Aufgrund der Folgen einer Tat aus dem Bereich des Sexualstrafrechts, die sich nicht nur auf das Rechtliche, sondern auch auf den sozialen und beruflichen Bereich erstrecken können, sollten Sie davon Abstand nehmen, sich selbst zu verteidigen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen die nötige Professionalität und Diskretion: Sie können sich vertrauensvoll an uns wenden und können eine umfassende Beratung über die rechtlichen Aspekte der Tat hinaus erwarten. Wir bieten die nötige Expertise und Erfahrung, um das komplette Potenzial der Strafverteidigung auszuschöpfen. Damit ist nicht nur die eine materiell rechtliche Bewertung verbunden, sondern auch das technische Verständnis, dass eine Verteidigung erwarten lässt, wenn Plattformen wie GigaTribe im Spiel sind und das nötige strafprozessuale Verständnis, wenn es um Fragen wie Beweisverwertungsverbote geht. Vertrauen Sie auf Kompetenz und Erfahrung und überlassen Sie den Ausgang des Verfahrens nicht dem Zufall. 

Beachten Sie auch unseren Rechtsblog-Artikel zum Thema: Straftatbestand Kinderpornografie.

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