Veröffentlicht von:

Glück im Unglück für Geschädigte der Lehmann-Insolvenz

  • 2 Minuten Lesezeit

Jahre nach der Lehmann-Pleite zeigt sich, dass der Großteil der Geschädigten noch mit einem blauen Auge davongekommen ist. Die US-amerikanische Investmentbank Lehman Brothers Inc. musste 2008 aufgrund der weltweiten Finanzkrise Insolvenz anmelden. Von der Pleite waren sämtliche Tochterunternehmen betroffen. Die Rede war von 200 Milliarden US-Dollar Schulden. Doch mit der Zeit gab es für die Anleger rund 42 % des Werts zurück, den die Papiere zum Zeitpunkt der Insolvenz hatten. 

Über eine Milliarde Euro haben Anleger aufgrund der Pleite von Lehman Brothers verloren. Die Zertifikate wurden häufig sicherheitsorientierten Anlegern, insbesondere Senioren, als sichere Geldanlage verkauft, ohne die Investoren angemessen über die Risiken aufzuklären. Oft wurden sie für eine Altersvorsorge empfohlen. Zwar waren die finanziellen Schwierigkeiten von Lehman Brothers bereits bekannt, doch klärten Banken ihre Kunden darüber oft nicht auf, sondern empfahlen die Zertifikate weiter.

Banken haben bewusst falsch beraten

Bereits Anfang 2008 war abzusehen, dass die US-Investmentbank finanzielle Schwierigkeiten hatte. Trotzdem empfahlen viele Banken den Anlegern noch im selben Jahr die Investition in Lehman-Zertifikate, ohne sie über die damit verbundenen Risiken aufzuklären.

Die Folgen einer fehlenden Aufklärung durch die Banken begründen einen Schadensersatzanspruch des Anlegers. Wird dieser bestätigt, erhalten die Geschädigten ihr investiertes Kapital zzgl. Zinsen von der Bank zurück.

Inzwischen belegen viele Urteile verschiedener Gerichte das Fehlverhalten der Banken, die ihre Kunden nur selten über die Risiken aufklärten, die ein solches Zertifikat mit sich bringt. Beispielsweise entschied das Landgericht Hamburg, dass eine Bank darüber informieren muss, dass das Einlagesicherungssystem im Falle einer Insolvenz von Lehmann Brothers nicht greife. Die Banken hatten außerdem verschwiegen, dass sie für die Vermittlung der Zertifikate eine Provision erhielten.

Viele Senioren betroffen

Zahlreiche Banken wurden aufgrund mangelnder Aufklärung bereits zu Schadensersatz verurteilt. Kunden, die nach einer sicheren Investitionsmöglichkeit suchten, wurde in den Beratungsgesprächen von einem Festgeldkonto abgeraten. Stattdessen wurden Ihnen von der Bank die Lehman-Zertifikate als Anlage empfohlen, die ähnlich sicher seien wie Festgeld. Dabei wurden die Zertifikate oft an Senioren verkauft, die nach einer risikoarmen Anlage suchten. Im Banker-Slang waren die Senioren als „AD-Kunden“ bekannt: alt und doof.

Zahlungen vom Insolvenzverwalter 

Laut Veröffentlichungen der niederländischen Tochtergesellschaft Lehmann Brothers Treasury sind die Geschädigten der Lehmann-Pleite im Allgemeinen aber noch relativ glimpflich davongekommen. Inzwischen hat der Insolvenzverwalter die Abschlusszahlungen an die Geschädigten vorgenommen: bis zu 42 % des Wertes zum Zeitpunkt der Pleite.

In der Praxis kommt es immer wieder zu Falschberatung seitens der Banken bzw. Anlageberater. Wie hier beschrieben, haben Geschädigte dann unter Umständen die Möglichkeit, nicht auf Zahlungen aus der Insolvenzmasse warten zu müssen, sondern gegenüber der beratenden Bank einen Schadensersatzanspruch anmelden zu können. In einem kostenlosen Erstgespräch prüft die Anwaltskanzlei Lenné, ob in Ihrem Fall ein solcher Schadensersatzanspruch besteht.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Guido Lenné

Beiträge zum Thema