Goodyear beendet Reifenproduktion in Fürstenwalde: Die wichtigsten Tipps für Arbeitnehmer

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Der Reifenhersteller Goodyear hat angekündigt, seine Reifenproduktion im Brandenburgischen Fürstenwalde schrittweise bis 2027 einzustellen. Den Mitarbeitern werde man Aufhebungsverträge oder die Frühverrentung anbieten, auf betriebsbedingte Kündigungen wolle man möglichst verzichten. Betroffen wären davon 750 der etwa 930 dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das berichtet rbb24 online am 17.11.2023. Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck sagt, was das für Goodyear-Mitarbeiter bedeutet und welche Tipps ihnen weiterhelfen:


Auch wenn die Produktionseinstellung erst in 2027 abgeschlossen sein soll, wird es wegen der schrittweisen Vorgehensweise und der Kündigungsfristen voraussichtlich nicht lange dauern, bis Goodyear die ersten Kündigungen ausspricht beziehungsweise Aufhebungsverträge anbietet.


1. Befristete Arbeitsverträge


Goodyear wird Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsverträgen unter diesen Umständen wohl nicht weiter beschäftigen. Ihnen rate ich, die Wirksamkeit der Befristung rechtlich prüfen zu lassen, um gegebenenfalls Entfristungsklage vor dem Arbeitsgericht einzureichen. Wichtig: Eine Entfristungsklage ist nur innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Ende des Arbeitsverhältnisses zulässig. Ergibt sich vor Gericht, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, das Arbeitsverhältnis unbefristet weiterzuführen, hat der Arbeitnehmer gute Chancen, mit dem Arbeitgeber eine hohe Abfindungszahlung auszuhandeln.


Nach anwaltlicher Rücksprache kann der Arbeitnehmer die Entfristung vom Arbeitgeber auch im laufenden Arbeitsverhältnis fordern. 


2. Betriebsübergang


Übernimmt ein anderes Unternehmen Betriebsmittel oder Betriebsteile, kann es sein, dass die rechtlichen Voraussetzungen eines Betriebsübergang vorliegen. Dann gehen die Arbeitsplätze grundsätzlich auf den neuen Inhaber über, Kündigungen könnten deshalb unwirksam sein. Betriebsübergänge sind regelmäßig mit einem hohen Risiko für den Arbeitgeber und für den Übernehmer verbunden; liegt ein Betriebsübergang vor, können Arbeitnehmer mit anwaltlicher Hilfe in vielen Fällen ebenfalls hohe Abfindungen erreichen.


3. Kündigungen und Aufhebungsverträge


Im Fall einer Kündigung oder nach Vorlage eines Aufhebungsvertrages durch den Arbeitgeber sollten Arbeitnehmer umgehend rechtlichen Rat einholen. Nach einer Kündigung sollten Arbeitnehmer am selben Tag, an dem sie das Kündigungsschreiben erhalten haben, bei einem spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht anrufen, da eine sofortige Zurückweisung der Kündigung wegen Formmängel meist nur dann fristgemäß möglich ist. Im Fall eines Aufhebungsvertrages gilt: Arbeitnehmer dürfen sich nicht unter Druck setzen lassen oder sich davon abbringen lassen, einen Anwalt anzurufen. Einen Aufhebungsvertrag sollte der Arbeitnehmer nur unterschreiben, wenn er nach Rücksprache mit einem Anwalt davon überzeugt ist, dass keine besseren Ergebnisse verhandelt werden können.


4. Rechtsschutzversicherung


Allen Arbeitnehmern, die von einem Stellenabbau betroffen sein könnten, rate ich, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Mitarbeiter bei Goodyear sollten sich hier für eine Versicherung mit möglichst kurzer Laufzeit entscheiden. Bei der Auswahl des Versicherers helfen die Testergebnisse von Stiftung Warentest und Finanztest.


Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?


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Bundesweite Vertretung


Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 


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