Google Bewertungen löschen lassen: Erfahrungen in 2024

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Wir möchten unsere Erfahrungen rund um das Thema „Google Bewertungen löschen“ aus den letzten Wochen und Monaten mit Ihnen teilen


1. Unsere aktuellen Erfahrungen aus 2024


Nach unserer Erfahrung aus der jüngsten Zeit haben Google Bewertungen bzw. Rezensionen kein wenig an Bedeutung verloren, sondern ganz im Gegenteil die Bedeutung genauso wie die Anzahl an Bewertungen stetig steigt. Dies belegen nicht nur Studien (hier finden Sie einen Beitrag von uns zu einigen der wichtigsten und aktuellsten Studien zum Thema Google Bewertungen), auch aus unserer täglichen Beratungspraxis können wir diesen Trend bestätigen.

Da wir viele Mandanten bereits seit mehreren Jahren im Zusammenhang mit der Löschung von unberechtigten bzw. negativen Google Bewertungen betreuen, haben wir einen guten Überblick darüber, wie häufig neue Negativbewertungen vorkommen.

Nach unserer Wahrnehmung wird nicht nur tendenziell häufiger bewertet, sondern immer häufiger werden Google Bewertungen bewusst eingesetzt, um Unternehmen zu schädigen. Auch der Umgangston in den Bewertungen wird zumindest nach unseren persönlichen Erfahrungen stetig rauer.

Dies brauchen sich betroffene Unternehmen aber auch in 2024 nicht gefallen lassen.

Erfreulicherweise löscht Google nach wie vor auf Grundlage einer fundierten anwaltlichen Begründung die allermeisten rechtswidrigen Bewertungen. Auch die Bearbeitungszeiten bei Google sind aktuell (Stand 20.03.2024) sehr zügig, sodass die allermeisten unberechtigten Bewertungen nach etwa 2-3 Wochen gelöscht werden können. Weitere Einzelheiten zur Dauer und zum Ablauf des Löschverfahrens bei Google finden Sie hier in unserem Beitrag.


2. Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla!


Sind auch Sie von unberechtigten Google Bewertungen/Rezensionen betroffen? Wir laden Sie herzlich zu einem kostenlosen Erstgespräch (unter 0471/483 99 88 – 0) ein. Teilen Sie uns Ihren Fall ausführlich mit, damit wir gemeinsam herausfinden können, ob wir auch in Ihrem Fall negative Google-Bewertungen erfolgreich löschen können.

Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder über die Nachrichtenfunktion hier auf anwalt.de.

Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen innerhalb von 24 Stunden bei Google zu einem günstigen Festpreis an (Paketpreise ab 38.- € zzgl. 19 % MwSt. pro beanstandeter negativer Bewertung).

Wir helfen Ihnen bundesweit!


3. Nutzen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung!


Wenn Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, kann diese in Einzelfällen sogar die Kosten unserer anwaltlichen Dienstleistungen übernehmen. Sprechen Sie uns gerne an, und wir prüfen gemeinsam, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch die Kosten unserer Tätigkeit in Ihrem Fall decken

Haben Sie eine unberechtigte Google Bewertungen erhalten und möchten diese löschen lassen?

Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:


www.bewertungsbeseitiger.de





Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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