Green Wave Materials Corp: Verdacht für fehlenden Prospekt! Anwaltsinfo!

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Beim Anbieter für Kapitalanlagen Green Wave Materials Corp. mit Sitz in Edmonton, Kanada, sollten Anleger nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Berlin vorsichtig sein und ihre Rechte prüfen.

Denn die deutsche Finanz-Aufsichtsbehörde BaFin hatte mit Hinweis vom 11.05.2022 unter der Überschrift "Green Wave Materials Corp.: Hinreichend begründeter Verdacht für fehlenden Prospekt" mitgeteilt, dass die BaFin den hinreichend begründeten Verdacht habe, das die Green Wave Materials Corp., nach eigenen Angaben mit Sitz in Edmonton, Alberta, Kanada, in Deutschland Wertpapiere der Gesellschaft ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbieten würde.

Die BaFin teilt weiter mit, dass das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt -sofern keine Ausnahme eingreife- einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Art. 3 Abs. 1 der EU-Prospektverordnung darstellen würde. Entgegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung ist laut BaFin für das öffentliche Angebot kein Prospekt veröffentlicht worden, Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind laut BaFin nicht ersichtlich.

Green Wave Materials (www.greenwavematerials.com) ist nach eigenen Angaben auf der Website unter anderem im Bereich "Nachhaltige und zukunftssichere Technologien" tätig,  so wird wörtlich geschrieben:

"Green Wave Materials ist nicht nur wegweisend in der Forschung und Entwicklung solcher Materialien bis hin zur Marktreife, sondern bietet auch die einmalige Gelegenheit von diesen Technologien und deren Märkten zu profitieren".

Aufgrund des oben angegebenen BaFin-Hinweises vom 11.05.2022 sollten Anleger nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB jedoch vorsichtig sein und können ihre Rechte prüfen.

Sollte sich bestätigen, dass ein Prospekt erforderlich gewesen wäre, dieser jedoch nicht vorlag, so könnte dies ggf. auch Rückforderungsansprüche der Anleger begründen, denn ein Prospekt soll die Anleger informieren und letztendlich auch dem Anlegerschutz dienen.

Betroffene Anleger, die bei Green Wave Materials Corp. Geld investiert haben, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit fast 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht und Verbraucherschutzrecht tätig sind.



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