Greensill Bank: Anlagen auf den Prüfstand! Ansprüche prüfen! Anwaltsinfo!

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Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unter dem Az. 508 IN 6/21 über das Vermögen der Greensill Bank AG ist vor allem für viele Kommunen und institutionelle Anleger ein "schwerer Schock", da deren Einlagen anders als die vieler Privatanleger oftmals nicht der Einlagensicherung unterlegen, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg, die zusammen mit der Kanzlei Bergdolt aus München die Interessengemeinschaft Greensill Bank (www.ig-greensill-bank.de) ins Leben gerufen hat, und bereits betroffene Greensill-Anleger vertritt, hinweist.

Während diverse Privatanleger gerade schon entschädigt werden, warten diverse Kommunen und institutionelle Anleger, die teilweise ebenfalls Briefe des Einlagensicherungsfonds erhalten haben, trotz Mitteilung ihrer Bankverbindung auf ihr Geld und die Befürchtung der letzten Wochen wird damit für viele der betroffenen Kommunen und institutionellen Anleger zur Gewissheit: 

Oftmals gehören ihre Anlagen/Einlagen gem. § 6 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) zu den "nicht entschädigungsfähigen Einlagen" und sie werden nicht automatisch entschädigt.

Alle betroffenen Kommunen und institutionellen Anleger sollten daher nach Ansicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham) von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten "ihre Anlagen bei der Greensill Bank auf den Prüfstand stellen, um überprüfen zu können, in welchen Fällen noch eine Entschädigung zu erwarten ist und in welchen nicht und in den Fällen, in denen keine Entschädigung zu erwarten ist, geeignete rechtliche Schritte zu prüfen.". 

Dazu gehört nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB unbedingt die form- und fristgerechte Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle,  um noch von einer eventuellen Insolvenzquote zu profitieren."

Da über eine eventuelle Insolvenzquote aber nur die Regulierung eines Bruchteils des jeweiligen Schadens zu erwarten ist und das Insolvenzverfahren vermutlich Jahre bis zu seinem Abschluss (und der eventuellen Auszahlung) in Anspruch nehmen wird, gehört dazu aber weiterhin auch die Prüfung eventueller Schadensersatzansprüche gegen Wirtschaftsprüfer, BaFin, Ratingagenturen und ggf. auch Anlageberater/-vermittler.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte sind dabei langjährig erfahren mit Klagen gegen Wirtschaftsprüfer und hatten z.B. auch im Fall Wirecard schon etliche Klagen gegen die dortigen Wirtschaftsprüfer EY eingereicht. Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten war es auch zusammen mit der mit ihr zusammen arbeitenden Kanzlei Bergdolt inzwischen vor kurzem gelungen, eines der ersten KapMug-Verfahren in Deutschland gegen Wirtschaftsprüfer wegen der Anleihe der getgoods.de AG vor dem LG Düsseldorf, Az. 8 O 492/19 gegen die dortigen Wirtschaftsprüfer einzuleiten.

Auch im Fall Greensill Bank werden sich Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte um die Einleitung eines KapMug-Verfahrens bemühen und dieses befürworten, um ein zielführendes und möglichst kostengünstiges Verfahren für alle Betroffenen zu ermöglichen. 

Betroffene Anleger der Greensill Bank Privatanleger genauso wie z.B. Kommunen und institutionelle Anleger, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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