Grenzenloser Schadenersatz: VW muss auch in Österreich Kosten bei Motorschäden von VW T5 und T6 tragen

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Ein nicht unerheblicher Teil von T5 und T6  BiTurbo-Bussen wurde in die europäischen Nachbarländer verkauft – allerdings gibt es für „Recht“ keine europäischen Grenzen und Themen wie Produkthaftung oder Gewährleistung werden vielfach auf Basis europäischer Rechtsnormen geregelt, auf die sich Geschädigte natürlich beziehen können.


Besonders interessant ist das, wenn z.B. in Österreich ein dort angemeldeter Bulli den „Öltod“ erleidet. Dazu Rechtsanwalt Frederick Gisevius von der Stuttgarter Kanzlei www.bruellmann.de  und Herausgeber des Themenportals www.oeltod-anwalt.de: Volkswagen steht in der Pflicht, einen auf Basis eines Konstruktionsfehlers entstandenen Motorschaden zu bezahlen!“


Allerdings: VW will davon nichts bis wenig wissen, in Deutschland nicht und in Österreich erst recht nicht. Allerdings, so Gisevius: „Wir können Ihr Recht in allen EU-Staaten gegenüber einem deutschen Hersteller durchsetzen und haben auch viel Erfahrung damit!“


Die geschädigten Fahrzeugeigentümer haben einen Anspruch auf Erstattung der anfallenden Reparaturkosten. Ausgehend von der jeweiligen Laufleistung des betroffenen Fahrzeuges sind so realistisch Kostenerstattungsansprüche bis zu 80 % der entstehenden Kosten durchsetzbar.



 Den Öltod bei 300.000 Kilometer zu beanstanden, macht wenig Sinn, aber beim Kilometerstand von 120.000 Kilometer für ein Drittel des Preises einen neuen Motor zu bekommen, hat schon einen besonderen Reiz.


Zurück nach Österreich! Beim VW-Händler in Österreich gekaufte oder direkt importierte VW-Bullis T5 oder T6 stellen sich rechtlich genauso wie in Deutschland gekaufte, daher ist www.oeltod-anwalt.de auch in Österreich, Holland oder Ungarn der Ansprechpartner für T5 und 6 Motorschäden,



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