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Grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr kann teuer werden

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Wer einen Verkehrsunfall verursacht, muss nicht immer nur bei klarem Verschulden mit hohen Kosten rechnen. Hierzu genügt auch schon ein grob fahrlässiges Handeln, denn die Vollkasko-Versicherung kann in diesem Fall eine Verkürzung der Versicherungssumme vornehmen. Zu diesem Entschluss kam das Landgericht Münster (Az.: 15 O 141/09).

Im konkreten Fall hatte eine Frau eine rote Ampel missachtet und war in die Kreuzung eingefahren. Dabei verursachte sie einen Verkehrsunfall. Die Frau gab an, von der Sonne geblendet worden zu sein. Aufgrund dieses grob fahrlässigen Verhaltens kürzte die Versicherung der Autofahrerin die Versicherungssumme um 50 Prozent. Die Frau klagte nun dagegen, doch das Landgericht Münster wies die Klage ab. Nach Auffassung des Gerichts war die Kürzung der Versicherung in Ordnung. Wie die Richter in ihrem Urteil feststellten, ist das Überfahren einer roten Ampel grob fahrlässig. Gerade bei schwierigen Lichtverhältnissen hätte die Autofahrerin besonders vorsichtig sein müssen.

Wie das Landgericht Münster in diesem Fall weiterhin feststellte, müssen beim Kürzen der Versicherungssumme stets alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt werden. Dabei gebe es keinen Standardeinstiegswert, wie der Abzug erfolge, hieß es weiter.

Foto(s): ©iStockphoto.com

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