Gute Nachrichten für Verbraucher: EuGH vereinfacht Widerruf von Autokrediten

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer neuen Entscheidung vom 09.09.2021 (Az. C-33/20, C-155/20 und C-187/20) die Widerrufsrechte von Verbrauchern gegenüber Autobanken deutlich gestärkt. Kreditnehmern, die sich von ihrem Autokredit lösen wollen, bietet sich hierdurch die attraktive Möglichkeit, ihre Autofinanzierung zu beenden und bereits gezahlte Raten einschließlich einer eventuell geleisteten Anzahlung zurückzuerhalten.

Konkret hat der EuGH bestimmte Pflichtangaben präzisiert, die im Kreditvertrag zwingend enthalten sein müssen. Fehlen sie oder sind sie unvollständig, beginnt die zweiwöchige Widerrufsfrist nicht zu laufen, sodass der Kreditnehmer den Vertrag noch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen und rückabwickeln kann. Der Kreditnehmer bekommt dann gegen Rückgabe des finanzierten Fahrzeugs alle bis zum Widerruf auf den Kredit geleisteten Zahlungen nebst Anzahlung erstattet. Der Erstattungsanspruch wird mit dem Wertverlust des Fahrzeugs für den Zeitraum zwischen Kauf und Rückgabe verrechnet und der Überschuss an den Kreditnehmer ausbezahlt. 

Kreditnehmern, die von der neuen Rechtsprechung profitieren und sich von einem teuren Finanzierungsvertrag befreien wollen, empfehlen wir nun dringend zu prüfen, ob ihr Kreditvertrag die folgenden vom EuGH vorgegebenen Pflichtangaben enthält:

  • Angabe des Verzugszinses in Form eines konkreten Prozentsatzes nebst leicht verständlicher Erläuterung seiner Berechnungs- und Anpassungsmethode
  • Nachvollziehbare Darstellung der Berechnung einer ggf. anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung
  • Information über alle zur Verfügung stehenden außergerichtlichen Beschwerde- oder Rechtsbehelfsverfahren, ihre formalen Voraussetzungen und ggf. anfallende Verfahrenskosten.

Der EuGH-Entscheidung lagen Finanzierungsverträge der Volkswagen Bank, der Skoda Bank sowie der BMW-Bank zugrunde, die allesamt die vorstehenden Voraussetzungen an die Pflichtangaben nicht erfüllen. Nach unserer Erfahrung führen auch die Kreditverträge vieler weiterer Autobanken die Pflichtangaben allenfalls fehlerhaft auf, sodass die neue Rechtsprechung nahezu allen Verbrauchern, die sich von Autokrediten lösen wollen, eine große Chance eröffnet.

Unsere Erstberatung ist kostenlos.

Wir prüfen für Sie, ob auch Ihr Kreditvertrag von der neuen EuGH-Entscheidung betroffen ist und unterstützen Sie außergerichtlich und gerichtlich dabei, Ihr Widerrufsrecht gegenüber der Autobank durchzusetzen. 

Seit über zwölf Jahren vertrete ich, Rechtsanwalt Sascha Borowski, als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrechts sowie geprüfter ESUG-Berater, DIAI sowie Partner der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp erfolgreich Investoren sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen in- und außerhalb des Insolvenzverfahrens.

Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte zählt zu den markführenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde vielfach, so u. a. vom FOCUS zur TOP Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz & Sanierung ausgezeichnet.

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