Haben Sie als privater Verkäufer bei eBay eine Abmahnung erhalten?

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Mir werden hier in der Kanzlei Internetrecht-Rostock.de immer wieder Abmahnungen vorgelegt, die an Privatverkäufer auf dem Online-Marktplatz eBay gerichtet sind. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gerne auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Wird Ihnen vorgeworfen, Sie würden bei eBay gewerblich handeln, obwohl Sie privat angemeldet sind?

In den mir vorliegenden Abmahnungen, die wie in Ihrem Fall an private Verkäufer bei eBay gerichtet sind, findet sich regelmäßig der einleitende Hinweis, dass aufgrund des Umfangs der Verkaufsaktivitäten von einer gewerblichen Tätigkeit auszugehen ist. Mitunter wird in diesem Zusammenhang auf verschiedene Urteile zur Abgrenzung zwischen privaten und gewerblichen Verkäufen bei eBay verwiesen.

Es gibt in der Rechtsprechung zwar keine eindeutige Abgrenzung. Wenn Sie in der Vergangenheit jedoch bereits eine größere Anzahl von Verkäufen bei eBay abgewickelt haben und aktuell mehrere Angebote unterhalten, kann dies bereits als gewerbliche Tätigkeit im rechtlichen Sinne bewertet werden, auch wenn es sich bei den von Ihnen angebotenen Artikeln um Ihre privaten Sachen handelt. Problematisch sind entsprechende Verkäufe insbesondere dann, wenn immer wieder ähnliche oder vergleichbare Artikel angeboten werden. Dies ist bspw. häufig der Fall, wenn Eltern nicht mehr benötigte Bekleidung und Spielsachen ihrer Kinder anbieten oder Sammler ihre Sammlungen auflösen. Da die Angebote üblicherweise entsprechend den zeitlichen Möglichkeiten über einen längeren Zeitraum eingestellt werden, erscheinen die Angebote nach dem äußeren Bild wie eine planmäßige und dauerhafte Tätigkeit.

Das Problem: Für gewerbliche Verkäufer gelten zahlreiche Pflichten

Gewerbliche Verkäufer müssen bei eBay zahlreiche Pflichten erfüllen. Hierzu gehören insbesondere Informationspflichten im Hinblick auf Impressum/Anbieterkennzeichnung, Widerrufsrecht, Mängelgewährleistung etc. Wenn Sie als privater Verkäufer auftreten, obwohl Ihre Angebote aufgrund des Umfangs Ihres Tätigkeit rechtlich als gewerblich bewertet werden, dann steht häufig nicht nur der Vorwurf einer Täuschung über den gewerblichen Charakter Ihrer Angebote im Raum, sondern auch der Vorwurf der Verletzung verbraucherschützender Vorgaben.

Sollen Sie eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben?

Mit einem Abmahnschreiben wird üblicherweise zunächst zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Die den Abmahnschreiben beigefügten vorformulierten Erklärungen sind nach meiner Erfahrung in vielen Fällen zu weit und zu einseitig zugunsten der Abmahner gefasst und sehen im Übrigen oft auch eine Verpflichtung zur Erstattung der häufig zu hoch angesetzten Rechtsanwaltskosten in Höhe von mehreren Hundert Euro vor.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie wünschen eine Beratung?

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an oder schicken Sie mir eine E-Mail. Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Gerne höre ich von Ihnen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren über Abmahnfallen und berät Betroffene. Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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