Haben Sie auch eine Abmahnung von Waldorf Frommer für den Film „Die Unfassbaren 2“ erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Worum geht es?

Im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH mahnt die altbekannte Kanzlei Waldorf Frommer wieder im großen Stil ab. Der aktuelle Vorwurf lautet, dass die Betroffenen den Film „Die Unfassbaren 2“ mittels illegalem Filesharing anderen auf Internettauschbörsen zugänglich gemacht haben. Dieses Zugänglichmachen würde eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

2. Was verlangen die Abmahner?

Im Wesentlichen verlangen die Anwälte von Waldorf Frommer

  • die Zahlung der Abmahnkosten in Höhe von 915 € (setzt sich zusammen aus den Kosten für die gegnerischen Rechtsanwälte und dem Schadensersatz) und
  • die Unterzeichnung einer vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Wir können Ihnen jedoch nur davon abraten die Forderungen zu erfüllen!

3. Abmahnung erhalten, und jetzt?

Wenn Sie auch eine Abmahnung im Auftrag der Tele München GmbH erhalten haben, dann versuchen Sie zunächst Ruhe zu bewahren. Unüberlegtes und vorschnelles Handeln bringen leider gar nichts. Zudem werden in den von Waldorf Frommer verschickten Abmahnschreiben bewusst kurze Fristen gesetzt, um Sie zu beunruhigen und zu einer Unterschrift zu drängen.

Besser ist es die Abmahnung durch einen Anwalt prüfen zu lassen. Diese Prüfung kann teilweise auch ergeben, dass Sie unberechtigterweise abgemahnt worden sind und dann ist eine kurze schriftliche Zurückweisung der Forderungen ausreichend.

Aber selbst für den Fall, dass Sie zu Recht abgemahnt worden sind, müssen noch lange nicht alle Forderungen, wie von Waldorf Frommer vorgeschrieben, erfüllt werden. Regelmäßig wird etwa die beigefügte Unterlassungserklärung zu weit gefasst. Mit Ihrer Unterschrift würden Sie eine Art Vertrag eingehen und sich damit bei Zuwiderhandlung zu hohen Vertragsstrafen verpflichten.

Ein spezialisierter Anwalt wird in jedem Fall empfehlen die Unterlassungserklärung abzuändern (zu modifizieren) und so gerechtere Bedingungen für beide Seiten schaffen. Selbst die Höhe der Abmahnkosten kann verhandelt werden, da die angesetzten Kosten zu hoch angesetzt werden. Gern bin ich Ihnen dabei als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz behilflich. Durch jahrelange Erfahrung in der Abwehr von Abmahnungen weiß ich, wie man das wirtschaftlich beste Ergebnis für Sie erzielt.

4. Erste-Hilfe-Tipps bei Abmahnungen

  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf!
  • Unterzeichnen Sie weder die beigefügte noch eine vermeintlich richtige Unterlassungserklärung aus dem Internet!
  • Zahlen Sie nicht voreilig die geforderten Kosten!
  • Halten Sie sich an die gegebenen Fristen!
  • Suchen Sie noch vor Fristablauf einen spezialisierten Anwalt auf!

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen illegalem Filesharing des Films „Die Unfassbaren 2“ bekommen haben, dann kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla. Wir vertreten Sie gern auch bundesweit und das zu unseren kostengünstigen Festpreisen. Fragen Sie einfach während eines kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräches danach. Hilfreich wäre es, wenn Sie vorab Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax zusenden könnten, da wir uns so optimal auf das Gespräch vorbereiten können.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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