Haben Sie auch eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverstößen von der Summary AG bekommen?

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Worum geht es?

Den Abgemahnten wird vorgeworfen urheberrechtlich geschützte Fotos auf der Internethandelsplattform eBay veröffentlicht zu haben. Die Abmahnung wird durch die Kanzlei Hübner Mayer und Grohs verschickt, die in dem Schreiben konkret von illegalem öffentlichen Zugänglichmachen und Verstoß gegen unerlaubte Vervielfältigung spricht.

2. Was fordern die Anwälte von Hübner Mayer und Grohs?

Im Wesentlichen wird von den Abgemahnten verlangt

  • die Fotos bei eBay zu entfernen,
  • die Zahlung der Abmahnkosten (im vierstelligen Bereich), die jedoch reduziert werden,
  • wenn die beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben wird. 

Unser Rat ist jedoch: Unterschreiben und zahlen Sie nicht voreilig!

3. Abmahnung erhalten, wie reagiere ich richtig? 

Auch wenn Sie sich vielleicht unberechtigterweise abgemahnt fühlen, so ist überhaupt nicht reagieren die denkbar schlechteste Alternative. Sie sollten unbedingt einen Anwalt aufsuchen, wenn Sie eine Abmahnung in Ihrem Briefkasten gefunden haben.

Der Anwalt überprüft dann Ihre persönliche Situation und stellt mit Ihnen gemeinsam verschiedene Handlungsalternativen auf. In jedem Fall sollten Sie nicht vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Oftmals ist diese zu weit gefasst und Sie könnten sich zu sehr hohen Vertragsstrafen verpflichten. Eine abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung ist immer zu empfehlen. Zusätzlich lassen sich in der Regel auch die Kosten noch um Einiges minimieren. Gerne stehen wir Ihnen dabei als spezialisierte Kanzlei zur Seite.

Als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz kann ich auf jahrelange Erfahrung in der Abwehr von Abmahnungen zurückgreifen und weiß daher genau, wie man richtig reagiert.

4. Erste-Hilfe-Tipps bei Abmahnungen

  • Unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung!
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf!
  • Zahlen Sie nicht vorschnell die Abmahnkosten!
  • Halten Sie unbedingt die vorgeschriebenen Fristen ein!
  • Suchen Sie noch vor Fristablauf Hilfe bei einem Anwalt!

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, weil Sie urheberrechtlich geschützte Fotos verwendet haben, dann kontaktieren Sie uns zu einem kostenlosen Erstgespräch. Die Kanzlei Dr. Newerla vertritt Sie gerne zu kostengünstigen Festpreisen und das auch bundesweit.

Hilfreich wäre es, wenn Sie uns vorab, natürlich völlig unverbindlich, Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax zusenden könnten, da somit die Einarbeitung in Ihren individuellen Fall erleichtert wird.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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