Haben Sie eine Abmahnung der Empressia GmbH durch die Kanzlei Preu Bohlig & Partner erhalten?

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Handeln Sie, insbesondere im Internet, mit Textilien und Bekleidung, z. B. Bademänteln oder Badetüchern? Bezüglich der dort verwendeten Bezeichnungen und Marken kommt es häufig zu Abmahnungen. Auch die Empressia GmbH, die über die eingetragene Marke „empressia“ verfügt, setzt ihre Rechte auf diesem Wege durch.

1. Was ist passiert?

In diesem Jahr erreichten uns häufiger Berichte über Abmahnungen der Empressia GmbH, welche wegen Markenverletzungen gegen Onlinehändler, z. B. bei Amazon, vorgeht. Auf dieses Unternehmen sind im Bereich Bekleidung und Textilien eine Wort- und eine Wort-/Bildmarke mit dem Bestandteil „empressia“ registriert. Wird eine solche registrierte Marke unberechtigt benutzt, kann der Markeninhaber oder Nutzungsberechtigte dagegen vorgehen.

2. Was fordert die Empressia GmbH?

Es werden in der Abmahnung in erster Linie Unterlassungsansprüche geltend gemacht und die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung gefordert. Rechtsanwaltskosten werden zunächst nicht geltend gemacht.

Auch wenn eine Forderung nach Abmahnkosten nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt erhoben wird, ist jedoch schon die Abgabe der Unterlassungserklärung gefährlich, denn bei unvorsichtiger Formulierung und späteren Verstößen können erhebliche Vertragsstrafen anfallen, die weit höher als die Abmahnkosten sind.

3. Wie können Sie reagieren?

Sind Sie auch von einer markenrechtlichen Abmahnung betroffen oder befinden Sie sich bereits in einem gerichtlichen Verfahren? Wir haben Erfahrung mit dem Vorwurf der rechtswidrigen Nutzung bekannter Marken. Sie können uns gerne dazu anrufen! Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenfrei. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen ganz einfach per E-Mail, per Fax oder per Post (vgl. unsere Kontaktdaten auf der rechten Seite). Wir sind bundesweit und international tätig. Schauen Sie sich auch die Gegnerliste auf unserer Kanzleiseite an.

Des Weiteren legen wir Ihnen folgende Ratschläge ans Herz:

a. Nehmen Sie keinen direkten Kontakt mit der Gegenseite oder der Kanzlei Preu Bohlig & Partner auf.

b. Geben Sie ohne fachgerechte Beratung keine mündlichen oder schriftlichen Erklärungen ab.

c. Erteilen Sie einstweilen keine Auskünfte und leisten Sie noch keine Zahlungen.

d. Rufen Sie uns sofort an und lassen Sie sich durch einen Fachanwalt beraten.

4. Warum Dr. Damm & Partner?

Das Markenrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz”. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind auch Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem zu einem Thema mit Bezügen zum Gewerblichen Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 12 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen aus diesem Bereich. Wir helfen Ihnen auch bei der Anmeldung oder Verteidigung Ihrer Marken. Auch prüfen wir gerne Ihren Internet-Auftritt. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht


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