Haben Sie eine Vorladung, Anklage oder Strafebefehl wegen Beleidigung erhalten? Verhaltenstipps

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Der Tatbestand der Beleidigung findet sich in § 185 StGB. Dieses Delikt schützt vor jeden Angriff auf die Ehre einer anderen Person. Unter Ehre versteht sich nicht die personelle Würde, sondern vielmehr der „gute Ruf“ und damit die Geltung der Person in der Gesellschaft.

§ 185 StGB setzt somit einen rechtswidrigen Angriff auf die Ehre einer anderen Person durch vorsätzliche Kundgabe der Missachtung voraus. Eine Beleidigung kann wörtlich, schriftlich, bildlich oder durch schlüssige Handlungen stattfinden. Eine Äußerung kann in Form eines Werturteils gegenüber den Betroffenen oder über den Betroffenen gegenüber Dritter erfolgen. Darüber hinaus kann es sich auch um Tatsachenbehauptungen gegenüber den Betroffenen handeln.

Keine Beleidigungen sind allgemeine Unhöflichkeiten, Distanzlosigkeit oder Persönlichkeitsverletzungen ohne abwertenden Charakter. Allerdings können Beleidigungen schon das Duzen fremder Personen sein, wenn dabei eine soziale Herabwürdigung zum Ausdruck gebracht werden oder auch die Handlung jemanden „den Vogel zu zeigen“ kann eine Beleidigung nach § 185 StGB darstellen.

Wie soll ich mich nun verhalten?

Für den Beschuldigten beginnt das Strafverfahren meistens mit der Vorladung oder Anklageschrift mittels eines Briefes. Im Falle der Beschuldigung einer Beleidigung sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und von eigenständigem Handeln absehen, um eine unbewusste Selbstbelastung zu verhindern. Der Ladung zu Beschuldigtenvernehmung sollten Sie keine Folge leisten. Es ist ratsam, sich schnellstmöglich an einen Fachanwalt für Strafrecht zu wenden, um Ihre Interessen vertreten zu können. Dieser wird Sie über Ihre zustehenden Rechte informieren und Ihnen jederzeit bei anfallenden Fragen zur Seite stehen.

Zunächst wird die Akteneinsicht beantragt. Der Anwalt für Strafrecht wird die Akten dabei vollumfänglich prüfen und somit alle bestehenden Informationen bezügliches des Vorwurfes einsehen können. Durch Ihren Fachanwalt für Strafrecht erfahren Sie, welche Vorwürfe gegen Sie erhoben wurden. Außerdem leitet Sie Ihr Fachanwalt für Strafrecht bei den zu erwartenden rechtlichen Schritten an und wird Ihre individuelle erfolgversprechenden Verteidigungsstrategie entwickeln.

Welche Strafe droht mir? 

Der Gesetzgeber droht einer Beleidigung im Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe an.

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