Häufige Fehler bei der Nutzung von CC-Fotos

  • 5 Minuten Lesezeit

Weltweit werden mittlerweile mehr als 1 Milliarde Inhalte (Fotos, Texte) unter sog. Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) angeboten. So werden tausende von Fotos z.B. über Plattformen wie flickr.com oder pixelio.de unter CC-Lizenzen zur kostenlosen Nutzung angeboten. Viele denken, bei der Nutzung von kostenlosen CC-Fotos müssen sie nichts beachten. Ein weit verbreiteter Irrtum, der zu teuren Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen führen kann.

Irrtum: CC-Fotos darf man nutzen wie man will

Viele Fotonutzer gehen davon aus, dass ein Fotograf, der Fotos kostenlos unter einer CC-Lizenz anbietet, auf seine Urheberrechte, insbesondere sein Recht zur Namensnennung verzichtet und daher CC-Fotos gemeinfrei sind. „Creative-Commons-Lizenz“ (CC-Lizenz) heißt jedoch gerade nicht „keine Rechte vorbehalten“. So ist z. B. bei CC-Fotos stets der Urheber anzugeben. Ferner sind je nach Art der CC-Lizenz weitere Lizenzbedingungen zu beachten (Bearbeitung ja/nein, kommerzielle Nutzung ja/nein).

Bei CC-Lizenz-Verstößen drohen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen

Wer gegen CC-Lizenzbedingungen verstößt, begeht zugleich eine Urheberrechtsverletzung. Im schlimmsten Fall droht eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung, verbunden mit Abmahnkosten und Schadensersatzforderungen. Nicht alle Fotografen verfolgen Verstöße gegen CC-Lizenzen, geschweige denn über Anwälte. Von einigen Fotografen ist jedoch bekannt, dass sie Verstöße bei der Nutzung ihrer unter CC-Lizenz angebotenen Fotos abmahnen lassen. So lässt z. B. der Berliner Fotograf Dennis Skley über den Verband zum Schutz geistigen Eigentums (VSGE) durch Herr Rechtsanwalt Lutz Schroeder Urheberrechtsverletzungen an CC-Fotos auf flickr.com anwaltlich abmahnen und hohe Schadensersatzbeträge und Abmahnkosten fordern – ob zu Recht, sei an dieser Stelle dahingestellt.

Welche CC-Lizenzen gibt es überhaupt?

Es gibt zahlreiche CC-Lizenzen, da man verschiedene Lizenztypen miteinander kombinieren kann. Bisher gibt es jedoch nachstehende sechs „Kernlizenzen“.

CC BY (Namensnennung)

Dies ist die freieste CC-Lizenz, die es gibt, da sie eine maximale Verbreitung und Nutzung eines Fotos gestattet. Wird ein Foto unter CC BY angeboten, darf das Foto für beliebige Zwecke, auch für kommerzielle Zwecke, in jedwedem Format oder Medium vervielfältigt, bearbeitet und weiterverbreitet werden.

Nutzungsbedingungen: Auch bei dieser großzügigen Lizenz müssen

  • angemessene Urheber- und Rechteangaben gemacht werden
  • ein Hinweis, ob Bearbeitungen vorgenommen wurden, angegeben werden und
  • ein Link zur CC-Lizenz beigefügt werden.

CC BY-SA (Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen)

Diese Lizenz ähnelt den „Copyleft“-Lizenzen im Bereich freier und Open-Source-Software, da diese Fotos bearbeitet werden dürfen, aber die Bearbeitungen ebenfalls unter derselben Lizenz stehen.

Wird eine Foto unter CC BY-SA angeboten, darf das Foto für beliebige Zwecke, auch für kommerzielle Zwecke, in jedwedem Format oder Medium vervielfältigt, bearbeitet und weiterverbreitet werden, sofern der Fotograf als Urheber des Originalfotos genannt wird und das bearbeitete Foto unter denselben Bedingungen veröffentlicht wird.

Nutzungsbedingungen: Bei dieser Lizenz müssen

  • angemessene Urheber- und Rechteangaben gemacht werden,
  • ein Hinweis, ob Bearbeitungen oder sonstige Abwandlungen vorgenommen wurden, angegeben werden,
  • ein Link zur CC-Lizenz beigefügt werden,
  • wenn das Fotos bearbeitet wurde, darf die Bearbeitung nur unter derselben Lizenz wie das Original verbreiten werden.

CC BY-ND (Namensnennung – Keine Bearbeitung)

Wird ein Foto unter CC BY-ND angeboten, darf das Foto für beliebige Zwecke, auch für kommerzielle Zwecke, in jedwedem Format oder Medium vervielfältigt und weiterverbreitet werden, sofern es nicht verändert wurde und der Urheber genannt wird.

Nutzungsbedingungen: Bei dieser Lizenz müssen

  • angemessene Urheber- und Rechteangaben gemacht werden und
  • ein Link zur CC-Lizenz beigefügt werden.
  • Bearbeitungen, Remixe oder sonstige Abwandlungen des Fotos dürfen nicht verbreitet werden!

CC BY-NC (Namensnennung – Nicht-kommerziell)

Wird ein Foto unter CC BY-NC angeboten, darf das Foto bearbeitet und in jedwedem Format oder Medium unter Namensangabe vervielfältigt und weiterverbreitet werden, allerdings nicht für kommerzielle Zwecke.

Nutzungsbedingungen: Bei dieser Lizenz müssen

  • angemessene Urheber- und Rechteangaben gemacht werden,
  • ein Hinweis, ob Bearbeitungen oder sonstige Abwandlungen vorgenommen wurden, angegeben werden,
  • ein Link zur CC-Lizenz beigefügt werden.
  • kommerzielle Nutzung ist nicht erlaubt!

CC BY-NC-SA (Namensnennung – Nicht-kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen)

Wird ein Foto unter CC BY-NC-SA angeboten, darf das Foto bearbeitet und in jedwedem Format oder Medium unter Namensangabe vervielfältigt und weiterverbreitet werden, sofern der Fotograf als Urheber des Originalfotos genannt wird und das bearbeitete Foto unter denselben Bedingungen veröffentlicht wird, allerdings nicht für kommerzielle Zwecke.

Nutzungsbedingungen: Bei dieser Lizenz müssen

  • angemessene Urheber- und Rechteangaben gemacht werden
  • ein Hinweis, ob Bearbeitungen oder sonstige Abwandlungen vorgenommen wurden,
  • ein Link zur CC-Lizenz beigefügt werden,
  • wenn das Fotos bearbeitet etc. wurde, darf die Bearbeitung nur unter derselben Lizenz wie das Original verbreiten werden
  • kommerzielle Nutzung ist nicht erlaubt!

CC BY-NC-ND (Namensnennung – Nicht-kommerziell – Keine Bearbeitung)

Dies ist die restriktivste Kernlizenz. Wird ein Foto unter CC BY-NC-ND angeboten, darf das Foto unter Angabe des Urhebers für zwar in jedwedem Format oder Medium vervielfältigt und weiterverbreitet werden, jedoch nicht für kommerzielle Zwecke und nicht, wenn es bearbeitet wurde.

Nutzungsbedingungen: Bei dieser Lizenz müssen

  • angemessene Urheber- und Rechteangaben gemacht werden und
  • ein Link zur CC-Lizenz beigefügt werden.
  • kommerzielle Nutzung ist nicht erlaubt!
  • Bearbeitungen, Remixe oder sonstige Abwandlungen des Fotos dürfen nicht verbreitet werden!

Häufige, vermeidbare Fehler bei der Nutzung von CC-Lizenzen

Der häufigste Fehler dürfte der sein, dass CC-Fotos gänzlich ohne irgendwelche Angaben (Urhebername, Art der CC-Lizenz, Link, Bearbeitungen) genutzt werden.

Häufig werden CC-Fotos auch bearbeitet, obwohl eine Bearbeitung nach der CC-Lizenz unzulässig ist. Ist eine Bearbeitung zulässig, wird oft der Hinweis vergessen, dass (und im besten Fall wie, z. B. „zugeschnitten“, „auf Farbstufe xyz geändert“) das Foto bearbeitet wurde.

Häufig wird auch nur angegeben „CC-Lizenz“, obwohl es, wie vorstehend gezeigt, nicht „die eine“ CC-Lizenz gibt, sondern mindestens sechs Kernlizenzen. Es muss daher immer die genaue CC-Lizenz durch vorstehende CC-Kürzel angegeben werden. Ferner wird oft vergessen, einen Link/URL zu der konkreten CC-Lizenz anzugeben, so dass Nachnutzer im Internet erst nach „Erklärungen“ suchen müssen.

Haben Sie Fragen zur Nutzung von CC-Fotos oder haben Sie bereits eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung aufgrund unberechtigter Nutzung von Fotos unter CC-Lizenz erhalten oder sind Sie Fotograf und verstoßen Dritte gegen CC-Lizenzen für Ihre Fotos, stehen wir Ihnen gerne beratend oder vor Gericht zur Verfügung.

Denise HimburgFachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Fachanwältin Denise Himburg

Beiträge zum Thema