Markenabmahnung "HOMEBASE", "Mo", "myMo" & Co? - Was tun, was nicht?!

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Markenabmahnung – Nervenkitzel im Onlinehandel...

Markenabmahnungen - ein Thema, das bei Onlinehändlern oft für Herzklopfen sorgt. Im Fokus heute (mal wieder) die MO Streetwear GmbH, ein Unternehmen, das nicht für seine Streetwear, sondern für seine leidenschaftliche Abmahnpraxis bekannt ist. Wobei "leidenschaftlich" hier eher ein Synonym für "gnadenlos" ist – insbesondere wenn es um die Verwendung ihrer zahlreichen Marken als Modellbezeichnungen in Online-Shops oder auf Plattformen wie Amazon, eBay, Kleinanzeigen, vinted & Co. geht.

Abmahnung – Ein nicht so erfreuliches "Hallo" von MO Streetwear

Stellen Sie sich vor: Sie verkaufen online Kleidung und verwenden dabei die Begriffe "HOMEBASE", "Mo", "myMo" als Modellbezeichnung – und zack, flattert Ihnen eine Abmahnung ins Haus. Die MO Streetwear GmbH, vertreten durch die Hamburger Kanzlei VON HAVE FEY, fordert Sie auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, Auskunft über Ihre Verkaufszahlen zu geben und, um das Ganze abzurunden, auch noch Abmahnkosten zu zahlen. Bei einem Streitwert von 150.000 Euro kommen da schnell 3.000 Euro zusammen. Für kleine Onlinehändler ein ziemlicher Schock!

Darf ich fremde Marken als Modellbezeichnung verwenden?

Gute Frage! Hier kommt es auf die Feinheiten an. Nicht jede Verwendung einer Marke ist gleich eine Markenrechtsverletzung. Wenn Sie "Mo", "myMO" oder "HOMEBASE" so nutzen, dass der Durchschnittskunde denkt, es handle sich jedenfalls auch um einen Hinweis auf den Hersteller, dann könnte es kritisch werden. 

Fakt ist: Nur weil ein Begriff als Marke geschützt ist, heißt das nicht, dass Sie ihn in keinem Fall als Modellbezeichnung nutzen dürfen. Sie müssen "nur" darauf achten, dass der Verkehr in der Modellbezeichnung nicht auch einen Herkunftshinweis sieht. Bleibt nur die Frage: Wann ist es nur eine Modellbezeichnung, wann ist es auch ein Herkunftshinweis?

Der BGH und die Welt der Modellbezeichnungen

Der Bundesgerichtshof hat uns hier ein wenig Orientierung gegeben. Entscheidend ist, wie Sie das Zeichen konkret verwenden und wie es beim Kunden ankommt. Die Platzierung des Zeichens und dessen Bedeutung im Gesamtkontext Ihrer Angebote spielen eine große Rolle. Beim OLG Frankfurt wurde zum Beispiel die Verwendung des Begriffs "Sam" in der Artikelüberschrift "Barbour Barbour Heritage - Steppjacke mit Druckknöpfen Modell 'Sam' - Olivgrün" nur als Modellbezeichnung der Jacke, nicht auch als Herkunftshinweis angesehen und eine Markenverletzung daher verneint. Anders sieht es aus, wenn Sie eine fremde Marke allein oder jedenfalls prominent (z.B. am Anfang) in der Artikelüberschrift verwenden. In diesen Fällen läge eine Markenrechtsverletzung vor.

Ignorieren der Abmahnung ist keine Option!

Eine Abmahnung einfach zu ignorieren, kann teuer werden. Klageverfahren sind noch kostspieliger. Daher rate ich: Holen Sie sich anwaltlichen Rat, um zu prüfen, ob die Abmahnung in Ihrem konkreten Fall berechtigt ist und wie Sie am besten vorgehen.

Vorsicht bei Unterlassungserklärungen!

Kurz und bündig: Nicht einfach unterschreiben! Oft sind die den Abmahnungen beigefügten Unterlassunserklärungen mit Fallen gespickt – wie festen Vertragsstrafen oder ungünstigen Gerichtsständen. Hier lohnt es sich, genau hinzuschauen und gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Wie ich Ihnen bei helfen kann

Als Fachanwältin für Markenrecht mit über 20 Jahren Erfahrung stehe ich Ihnen zur Seite. Ob es um die Prüfung einer Abmahnung geht, das Formulieren einer Unterlassungserklärung oder das Aushandeln eines Vergleichs – ich kenne die Tricks der Abmahner und weiß, wie man ihnen Paroli bietet. Schicken Sie mir einfach Ihre Abmahnung per E-Mail (d.himburg@ra-himburg-berlin.de) für eine kostenlose Erstberatung.

Fazit

Markenabmahnungen sind kein Weltuntergang, aber sie erfordern eine kluge und besonnene Reaktion. Mit der richtigen anwaltlichen Unterstützung können Sie das Beste aus der Situation machen und weitere unnötige Kosten vermeiden.

In diesem Sinne: Bleiben Sie gelassen – und bei Markenabmahnungen am Ball!

Herzlichst, Ihre Denise Himburg - Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Foto(s): @Denise Himburg mit Dall_E


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