Häufige Fragen im Versicherungsrecht – Teil 3: Beendigung des Versicherungsvertrages

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Welche Verträge können widerrufen werden? 

Das kommt ganz auf den Vertragstyp an – ist für diesen per Gesetz ein Widerrufsrecht festgeschrieben, dann ist ein Widerruf gegebenenfalls möglich. Auch ein Blick in die Vertragsunterlagen gibt Aufschluss darüber, ob der Vertrag widerrufen werden kann. 

Wie lange kann ein Vertrag widerrufen werden? 

Generell lässt sich sagen, dass Versicherungsnehmer einen Vertrag nur so lange widerrufen können, bis die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Hierbei ist jedoch zu unterscheiden, ob diese Frist bereits wirksam begonnen hat oder nicht. Maßgeblich für diese Feststellung ist die ordnungsgemäße Belehrung des Kunden über sein Widerrufsrecht. Ist eine Belehrung nie erfolgt oder fehlerhaft gewesen, so kann auch keine Frist verstreichen und die Versicherung kann jederzeit widerrufen werden.

Da es bei einzelnen Versicherungen spezielle Regelungen und Ausnahmen in Bezug auf einen Widerruf gibt, empfiehlt sich immer die Rücksprache mit einem Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Wann ist eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft? 

Typische Fehler in einer Widerrufsbelehrung entstehen, sobald der Verbraucher nicht ordnungsgemäß belehrt wurde. Generell hängt eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung von vielen Faktoren ab und eine Einzelfallprüfung, am besten durch einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht, ist in jedem Fall lohnenswert.

Was ist der Unterschiede zwischen Kündigung und Widerruf? 

Gemeinsam haben Kündigung und Widerruf einzig und allein die Tatsache, dass Verträge aufgelöst werden. Durch die Kündigung einer Versicherung beenden Versicherungsnehmer ihre Police zu einem festgelegten Zeitpunkt. Der Widerruf hingegen zieht eine Rückabwicklung des Vertrags nach sich – wendet sich demnach gegen den eigentlichen Vertragsabschluss.

Wichtig ist es auch zu wissen, dass ebenso bereits gekündigte Verträge nachträglich noch widerrufen werden können, sofern diese die notwendigen Voraussetzungen erfüllen.

Bei Fragen oder Problemen rund um das Versicherungsrecht wenden Sie sich gerne an Ihren Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Augsburg, Stefan Haschka.


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