Haftungsrisiko für Trade Republic wegen Orderstopps für GameStop

  • 2 Minuten Lesezeit

Kaufstopp

Der Berliner Broker Trade Republic hat am 28. Januar vorübergehend keine Kauforder mehr für Aktien von GameStop, AMC Entertainment, BlackBerry, Nokia, Express Inc. und Bed Bath & Beyond angenommen. Hintergrund war ein hohes Orderaufkommen von Kleinanlegern, die sich auf Reddit und anderen Blogs zu einer Attacke gegen Hedgefonds „verabredet“ hatten, welche mit Leerverkäufen auf fallende Kurse spekulierten. In der Folge waren die Aktienkurse explodiert. So stieg z. B. die GameStop-Aktie innerhalb von 2 Tagen von 73 US-$ auf 408 US-$. Aktuell liegt der Kurs immer noch bei rund 250 EUR.

Entgangene Kursgewinne

Durch den Kaufstopp sind sicherlich vielen Anlegern erhebliche Kursgewinne entgangen. Sie stellen sich nun die berechtigte Frage, ob Trade Republic die Annahme ihrer Kauforder ablehnen durfte, und wenn nicht, ob Trade Republic dann für die entgangenen Kursgewinne haftet?

Haftung von Trade Republic

Für die Haftung von Trade Republic ist entscheidend, ob der Kaufstopp eine schuldhafte Verletzung des mit den Anlegern bestehenden Vertrages darstellt. Trade Republic bietet laut seiner Internetseite Anlegern den börslichen Handel von Aktien, Derivaten und ETFs an. Da die Wertpapiermärkte schnell und volatil sind, liegt es auf der Hand, dass Trade Republic gewährleisten muss, dass die Anleger innerhalb der üblichen Handelszeiten jederzeit schnell Wertpapiere kaufen und verkaufen können.

Daraus ergibt sich, dass Trade Republic nur dann nicht für die entgangenen Gewinne haftet, wenn es einen rechtfertigenden Grund für die verweigerte Annahme von Kauforder gab. Den Beweis hierfür muss Trade Republic führen, weil es sich um interne Vorgänge bei Trade Republic handelt. Die Behauptung, der Kaufstopp sei erforderlich, um „die Stabilität des Handels für den Großteil des Marktes zu gewährleisten“ reicht hierfür sicherlich nicht. Dies ist viel zu ungenau und es ist nicht Aufgabe von Trade Republic, sich um die Stabilität der Handelsplätze zu kümmern. Außerdem bestehen auch Zweifel an der Richtigkeit dieser Behauptung, weil Trade Republic den Kaufstopp zunächst anders begründet hatte, nämlich damit, dass Trade Republic die Kunden vor den Risiken einer koordinierten Kursspekulationen schützen wolle. Und technische Probleme wegen des hohen Orderaufkommens wären nur dann eine Entschuldigung, wenn das Orderaufkommen einen Umfang erreicht hat, mit dem Trade Republik nicht hätte rechnen müssen. Hieran werden sehr strenge Anforderungen gestellt.

Beweise sichern

Die Aussichten, entgangene Gewinne ersetzt verlangen zu können, sind daher nicht schlecht. Allerdings müssen betroffene Anleger beweisen, dass Sie die Aktien während des Kaufstopps auch tatsächlich kaufen wollten. Hierzu wären z.B. Screenshots oder Videos vom fehlgeschlagenen Ordervorgang hilfreich.

Foto(s): www.lippke.net

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Kai Malte Lippke

Beiträge zum Thema