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Dieselfahrverbote in immer mehr Städten und auch auf einer Autobahn

  • 3 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion
  • In Berlin gilt ab Ende Juni 2019 ein Dieselfahrverbot auf elf Straßenabschnitten.
  • In Hamburg gilt bereits ein Fahrverbot.
  • Auch für Aachen, Bonn, Köln, Essen, Gelsenkirchen, Mainz, Frankfurt und Stuttgart sind bereits Fahrverbote angekündigt.
  • In Essen würde ein teilweises Fahrverbot sogar eine Teilstrecke der Autobahn A40 miteinschließen.

Warum drohen Fahrverbote?

Im Februar 2018 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Fahrverbote auch ohne eine bundeseinheitliche Regelung zulässig sind. Werden die Immissionsgrenzwerte überschritten, müssen die zuständigen Landesbehörden einen Luftreinhalteplan aufstellen. Dieser legt die erforderlichen Maßnahmen fest, um die Grenzwerte einzuhalten. Dazu gehören auch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Neben Heizungen und Kraftwerken sind sie ein Hauptgrund für die Grenzwertüberschreitungen.

Wo und ab wann gelten Fahrverbote?

  • Hamburg: Bereits seit 31. Mai 2018 gilt ein Fahrverbot auf rund 600 Metern der Max-Brauer-Allee für Dieselfahrzeuge mit einer schlechteren Abgasnorm als Euro 6. Rund 1,6 Kilometer der Stresemannstraße sind nur für Nicht-Euro-6-Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht gesperrt. Pkw-Fahrer müssen bei einem Verstoß 25 Euro Bußgeld zahlen. Für Lkw-Fahrer sind es 75 Euro.
  • Stuttgart: Ein Fahrverbot in der bestehenden Umweltzone für alle Dieselfahrzeuge mit Euro 4 oder weniger tritt ab Januar 2019 in Kraft. Das Bußgeld bei einem Verstoß soll 80 Euro betragen.
  • Frankfurt: Ab September 2019 gilt ein Fahrverbot im Innenstadtbereich für alle Fahrzeuge mit einer geringeren Schadstoffklasse als Euro 6.
  • Aachen: Auch in Aachen droht ab Januar 2019 ein Fahrverbot aufgrund eines Urteils des dortigen Verwaltungsgerichts. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
  • Berlin: In der Bundeshauptstadt droht ab Ende Juni 2019 ein Dieselfahrverbot auf folgenden Strecken: Leipziger Straße, Reinhardtstraße, Brückenstraße, Friedrichstraße, Kapweg, Stromstraße, Leonorenstraße und Alt-Moabit. Darüber hinaus ist ein Fahrverbot auf weiteren 117 Straßenabschnitten möglich.
  • MainzWenn sich im ersten Halbjahr des Jahres 2019 der Mittelwert für Stickstoffdioxid über dem Grenzwert befindet, muss auch die Hauptstadt von Rheinland-Pfalz ein Fahrverbot aussprechen.
  • Köln: Die Domstadt muss ab April 2019 in der derzeitigen grünen Umweltzone ein zonenbezogenes Fahrverbot einführen. Dieses erfasst Dieselfahrzeuge mit einer geringeren Schadstoffklasse als Euro 5 wie auch Benziner der Klasse Euro 2 und niedriger. Ab September 2019 sind auch Dieselfahrzeuge der Klasse Euro 5 vom Fahrverbot betroffen.
  • Bonn: Ab April 2019 hat das Verwaltungsgericht Köln zudem ein Fahrverbot am Belderberg und für die Reuterstraße in Bonn verlangt. Am Belderberg beträfe das Fahrverbot Dieselkraftfahrzeuge mit Euro-4-Motoren und niedriger sowie Benziner der Klassen Euro 1 bis 3. Auf der Reuterstraße wären Dieselfahrzeuge einschließlich Klasse Euro 5 und Benzinfahrzeuge der Klassen Euro 1 und Euro 2 vom Fahrverbot betroffen.
  • Essen: Ab Juli 2019 muss innerhalb der vorhandenen grünen Umweltzone eine blaue Umweltzone geschaffen werden. Diese umfasst die Stadtteile Altendorf, Altenessen-Nord, Altenessen-Süd, Frillendorf, Frohnhausen, Holsterhausen, Huttrop, Kray, Leithe, Nordviertel, Ostviertel, Rüttenscheid, Stadtkern, Steele, Südostviertel, Südviertel, Vogelheim und Westviertel sowie ein Teilstück der Autobahn A40, das durch das Stadtgebiet führt. In diesem Bereich dürfen ab Juli 2019 nur noch Dieselfahrzeuge ab Schadstoffklasse 5 und ab September 2019 dann nur noch Diesel der Schadstoffklasse Euro 6 fahren.
  • Gelsenkirchen: Auf der Kurt-Schumacher-Straße soll es ab Juli 2019 zu einem Fahrverbot kommen. Zudem muss geprüft werden, ob auf einem Teilstück der Emil-Zimmermann-Allee im Norden der Stadt der Grenzwert für die Stickstoffdioxidkonzentration überschritten wird.

In welchen Städten drohen noch Fahrverbote?

In rund 30 Städten drohen sehr wahrscheinlich weitere Fahrverbote, weil dort die Grenzwerte sicher überschritten werden. 23 Klagen auf Einhaltung des Immissionsschutzes hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in vielen von ihnen eingereicht. Davon betroffen sind neben den bereits genannten Städten große Städte wie München, Düsseldorf und Wiesbaden. Auch in den kleineren Städten Düren, Paderborn, Darmstadt, Offenbach, Limburg, Heilbronn, Ludwigsburg, Backnang, Esslingen, Marbach und Reutlingen stehen Fahrverbote auf dem gerichtlichen Prüfstand. Insgesamt werden die Grenzwerte in mehr als 60 Städten überschritten. Demnach sind auch dort Dieselfahrverbote grundsätzlich möglich.

Welchen Dieselfahrzeugen drohen Fahrverbote?

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Februar 2018 entschieden, dass Fahrverbote für Euro-5-Fahrzeuge erst ab September 2019 zulässig sind. Ab diesem Zeitpunkt drohen sie allen Fahrzeugen mit einer schlechteren Schadstoffklasse als Euro 6. Zu ihnen zählen aktuell rund 80 Prozent aller Dieselfahrzeuge. Allerdings ist künftig auch ein Fahrverbot für Euro-6-Fahrzeuge denkbar. Tests haben ergeben, dass diese zum Teil mehr Schadstoffe ausstoßen als Euro-5-Wagen. Nur wenige Fahrzeuge, die mindestens die Schadstoffklasse Euro 6d besitzen, dürften dann noch fahren. 

Fahrverbote müssen jedoch, wie das Bundesverwaltungsgericht deutlich gemacht hat, verhältnismäßig und damit insbesondere angemessen sein. Danach sind zum Beispiel Ausnahmen für Handwerker, Taxiunternehmer und andere besonders von einem Fahrverbot betroffene Personen zu berücksichtigen.

(GUE + BCB)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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